Meldungsdatum: 10.07.2025
Die bisher getrennten Budgets für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege wurden ab dem 1. Juli 2025 zum „Gemeinsamen Jahresbetrag“ zusammengefasst. Damit stehen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 insgesamt 3.539 Euro pro Jahr zur Verfügung, die sie nach ihren individuellen Bedürfnissen flexibel für Kurzzeit- oder Verhinderungspflege einsetzen können. In der neuen Episode des Podcasts „Pflege im Kreis Borken – Der Podcast für deine Fragen“, die seit heute (10.07.2025) online ist, erklären Gudula Decking und Lena Schlamann von der Pflegeberatung des Kreises Borken, was sich genau veränderte und welcher Personenkreis davon profitiert.
Interessierte können sich die neue Folge ab sofort auf allen gängigen Podcast-Plattformen, wie Apple Podcast oder Spotify, sowie auf der Pflege-Internetseite des Kreises Borken unter www.kreis-borken.de/podcast anhören.
Weitere Infos zum Thema Pflege sind auch unter www.pflege-kreis-borken.de zu finden.
Pressekontakt: Leonie Dreier 02861 / 681-2427
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