Meldungsdatum: 11.07.2025

Landesstraße 21: Bau des Radweges ist genehmigt

Landkreis Leer erteilt Planfeststellungsbeschluss für die Strecke von Holte bis Stickhausen / Öffentliche Auslegung in mehreren Kommunen

 

Der Bau eines Radweges entlang der Landesstraße 21 zwischen Holte und Stickhausen ist einen entscheidenden Schritt vorangekommen: Mit Beschluss vom 7. Juli 2025 hat der Landkreis Leer den Plan der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Aurich (NLStBV) festgestellt. Eine Ausfertigung des Beschlusses ist der NLStBV als Vorhabenträgerin jetzt durch den Landkreis Leer als Planfeststellungsbehörde zugestellt worden. Damit liegt der Straßenbaubehörde die Genehmigung für den von ihr geplanten Radweg vor.

Landrat Matthias Groote ist froh, dass der Landkreis nach der im vergangenen Jahr erfolgten Planfeststellung der Ledabrücke in Leer nun ein weiteres wichtiges Planungsverfahren abschließen kann. „Ich freue mich nicht nur für den Landkreis Leer, sondern für alle, die sich so engagiert für diesen Radweg eingesetzt haben. Er wird an dieser viel befahrenen Straße auf jeden Fall für mehr Sicherheit sorgen.“

Die Strecke, an der gebaut werden soll, ist rund 7,6 Kilometer lang. Sie führt von der Ortschaft Holte (ab dem Holter Sieltief) bis zur Ortsdurchfahrt in Potshausen und von dort weiter bis in die Ortschaft Stickhausen (L 821, Höhe Jümmebrücke).

Nachdem der Planfeststellungsbeschluss offiziell erteilt ist, muss er im nächsten Schritt noch öffentlich bekannt gemacht werden. Hierzu sind die Unterlagen vom 5. August 2025 für die Dauer von zwei Wochen, also bis einschließlich 18. August 2025, auf den Internetseiten der von dem geplanten Bauvorhaben betroffenen Gemeinden Detern, Ostrhauderfehn sowie Rhauderfehn öffentlich einsehbar.

Im gleichen Zeitraum werden der Beschluss und die festgestellten Planunterlagen auch in den Rathäusern der Gemeinden Detern, Ostrhauderfehn sowie Rhauderfehn öffentlich ausgelegt. Über die geplante Auslegung zu den Dienstzeiten erfolgen noch die entsprechenden Bekanntmachungen durch die jeweiligen Gemeinden auf ortsüblichem Wege.