Nr. 263 Kreis Steinfurt, 11. Juli 2025
Kreis Steinfurt. Nach den Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen im September 2025 und mit Beginn der kommenden Wahlperiode wird der Inklusionsbeirat des Kreises Steinfurt neu besetzt. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich ab sofort für eine aktive Mitarbeit in diesem Gremium bewerben. Die Bewerbungsfrist endet am 15. September 2025.
Mit Blick auf Einhaltung rechtlicher Vorgaben berät der Beirat die Kreisverwaltung, den Kreistag und seine Fachausschüsse in allen Themenbereichen der Inklusion. Das bis zu 24 Mitglieder umfassende Gremium ist Sprachrohr für Menschen mit Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen sowie anderen von Ausgrenzung bedrohten Gruppen. Die Mitglieder können ihre Gedanken zur Verbesserung der Lebenssituation ebenso einbringen wie ihre Ideen zur Förderung der gleichberechtigten Teilhabe, zum Beispiel in den Bereichen Bildung, Arbeit, Kultur, Verkehr und Barrierefreiheit. Darüber hinaus können sie sich zu kreisbezogenen Themen äußern, aber keine eigenen Entscheidungen treffen.
Mit der konstituierenden Sitzung des neuen Kreistages im November werden auch die Fachausschüsse und Beiräte neu besetzt. Der Sozialausschuss wird sich mit den eingegangenen Bewerbungen befassen, bevor der Kreistag im Dezember über die Besetzung des Inklusionsbeirats entscheidet. Die Wahlperiode des Inklusionsbeirates ist an die Kommunalwahl gekoppelt und beträgt fünf Jahre. Die ehrenamtlichen Mitglieder kommen in der Regel zu vier Sitzungen im Jahr zusammen. Sie erhalten für ihre Teilnahme ein Sitzungsgeld und eine Fahrtkostenerstattung.
Ein Informationsblatt zum Inklusionsbeirat des Kreises Steinfurt sowie das Bewerbungsformular sind auf der Internetseite des Kreises Steinfurt unter www.kreis-steinfurt.de verlinkt. Weitere Informationen erhalten Interessierte bei der Geschäftsstelle des Inklusionsbeirates per E-Mail an inklusionsbeirat@kreis-steinfurt.de oder telefonisch unter 02551 692060 (Thomas Budde).
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