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Meldungsdatum: 15.07.2025

Stadt Borken erhält Städtebaufördermittel für die Umsetzung des Integrierten Stadt-entwicklungskonzeptes für die Ortsmitte von Gemen

Bis 2031 sollen in der Ortsmitte Projekte mit einem voraussichtlichen Investitionsvolumen von rund 14,8 Millionen Euro umgesetzt werden

Um den historischen Ortskern von Gemen mit der Burg, der Freiheit und seinen landschaftlichen Potenzialen zukunftsfähig weiterzuentwickeln und vorhandene städtebauliche Missstände nachhaltig zu überwinden, hat die Stadt Borken im Jahr 2024 das Integrierte Stadtentwicklungskonzept für die Ortsmitte von Gemen neuaufgestellt und eine Aufnahme in das Städtebauförderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen beantragt.

Erfreulicherweise hat das Land Nordrhein-Westfalen diesem Antrag bewilligt. Bei einem voraussichtlichen Investitionsvolumen von rund 14,8 Millionen Euro kann die Stadt Borken in den nächsten Jahren Fördermittel in Höhe von rund 8,9 Millionen Euro erwarten. Dies entspricht einer Förderquote von 60 Prozent.

In einem ersten Schritt hat die Bezirksregierung Münster der Stadt Borken Fördermittel in Höhe von 767.000,- Euro für die Planung der einzelnen Baumaßnahmen gewährt. Den entsprechenden Zuwendungsbescheid hat Bürgermeisterin Mechtild Schulze Hessing Anfang Juli von Regierungspräsident Andreas Bothe in Empfang genommen.

Gegenstand des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes sind die Neugestaltung der Oberen Freiheit, Unteren Freiheit (Holzplatz, Hook, Neustraße) und des Klostergartens, die Gestaltung des Freiraums in der Bleiche, die Herstellung einer Zugänglichkeit zu Uferbereichen der Bocholter Aa, die Öffnung der Cordula-Grundschule (räumliche Er-weiterung und Quartiersplatz) und des Jugendhauses zum Quartier, die Optimierung der Querungssituation und Wegeverbindung zum Quartier, die Schaffung einer öffentlichen Toilettenanlage am Heimathaus Grave und die Unterstützung privater Baumaßnahmen zur Verbesserung des Stadtbildes.

Die Verwaltung wird nun die notwendigen Schritte für eine sukzessive Umsetzung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes initiieren. Ziel ist es, das Gesamtmaßnahmenpaket entsprechend den Vorgaben des Zuwendungsbescheides bis Ende 2031 umzusetzen.

Hintergrund zur Städtebauförderung:
Neben der Stadt Borken durften 16 weitere Kommunen von der Bezirksregierung Müns-ter Zuwendungsbescheide für städtebauliche Projekte mit einem Gesamtvolumen von rund 72 Millionen Euro in Empfang nehmen. Die Mittel stammen aus dem gemeinsamen Förderprogramm des Landes und des Bundes zur Stadt- und Gemeindeentwicklung.

Die Städtebauförderung unterstützt die Kommunen auf Grundlage integrierter Stadtentwicklungskonzepte bei der Umsetzung städtebaulicher Projekte in den Zentren und Ortskernen, in Wohnquartieren mit besonderen sozialen und städtebaulichen Problemlagen oder bei der Entwicklung von Industrie-, Verkehrs- oder Militärbrachen. Von zunehmender Bedeutung ist dabei die Umsetzung von Projekten zur Klimafolgenanpassung. Das Förderprogramm besteht aus den drei Regelprogrammen „Lebendige Zentren“, „Sozialer Zusammenhalt“ und „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“.


Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgendes Medium anbieten:

Regierungspräsident Andreas Bothe (3. von links) übergab am Freitag (4. Juli 2025) den Förderbescheid an Bürgermeisterin Mechtild Schulze Hessing (2. von links) und Stephan Ohlmeier (1. von links) von der Stadt Borken.

Bezirksregierung Münster
Regierungspräsident Andreas Bothe (3. von links) übergab  am Freitag (4. Juli 2025) den Förderbescheid an Bürgermeisterin Mechtild Schulze Hessing (2. von links) und Stephan Ohlmeier (1. von links) von der Stadt Borken.


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