Meldungsdatum: 18.07.2025

Neubildung des Beirates für Inklusion nach der Kommunalwahl

Selbsthilfegruppen können Vorschläge für neue Mitglieder einreichen

Mit der Amtszeit des Rates der Stadt Iserlohn endet nach der Kommunalwahl auch die des aktuellen Beirates für Inklusion. In der konstituierenden Sitzung des Rates am 11. November wird durch die dann neu gewählten Ratsmitglieder über die neuen Mitglieder im Beirat entschieden.

Neben Vertreterinnen und Vertretern der Wohlfahrtsverbände und der Fraktionen gehören dem Beirat je eine Person aus folgenden Behinderten- bzw. Selbsthilfegruppen an: Menschen mit Gehbehinderungen und Rollstuhlfahrer, mit Sehbehinderungen und Blinde, Gehörlose, Contergan-Geschädigte, mit psychischen Erkrankungen und Menschen mit geistiger Behinderung; außerdem bis zu sechs Vertreterinnen und Vertreter für innere Krankheiten. Die Mitarbeit im Beirat ist ehrenamtlich. 

Behinderten- bzw. Selbsthilfegruppen, die eine Person für die Mitarbeit im Beirat vorschlagen möchten, werden gebeten, ihre Meldung bis zum 31. August einzureichen. 

Der Beirat hat die Aufgabe, die Belange der Menschen mit Behinderung in Iserlohn gegenüber den Gremien der Stadt Iserlohn und in der Öffentlichkeit zu vertreten.  Der Beirat tagt mindestens viermal im Jahr, bei Bedarf öfter. Er kann Arbeitsgruppen bilden, die punktuell die Arbeit des Beirates unterstützen.

Wer Interesse an einer Mitarbeit oder weitere Fragen hat, kann sich gerne an Petra Grieger, Geschäftsführerin des Beirates für Inklusion bei der Stadt Iserlohn, Telefon 02371 217-2011 oder per E-Mail an beirat-fuer-inklusion@iserlohn.de, wenden.


Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgendes Medium anbieten:

Beirat für Inklusion – Logo

©  
Beirat für Inklusion – Logo