Meldungsdatum: 18.07.2025
Münster (SMS) Am Maikottenweg in St. Mauritz soll ein neues Wohngebiet entstehen. Zwischen der Umgehungsstraße B 51 und dem Dortmund-Ems-Kanal, nördlich der Straße Zum Guten Hirten ist der Bau von rund 280 Wohneinheiten sowie zwei Kindertageseinrichtungen mit insgesamt sieben Gruppen geplant. Die vorhandene bauliche Struktur aus Einzel-, Doppel-, Reihen- und Mehrfamilienhäusern soll dabei weitergeführt werden, damit sich das neue Quartier am Ortsrand von St. Mauritz stimmig in die Umgebung einfügt.
Der Bebauungsplan Nr. 589 schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen, um das Baugebiet zu realisieren. Der Entwurf des Bebauungsplans samt Begründung sowie zusätzliche umweltbezogene Dokumente stehen von Montag, 21. Juli, bis einschließlich Freitag, 29. August, auf der städtischen Website unter www.stadt-muenster.de/stadtplanung zur Verfügung. Außerdem liegen die Unterlagen im selben Zeitraum im Kundenzentrum des Stadthauses 3 (Albersloher Weg 33) öffentlich aus. Dort sind sie montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 13 Uhr einsehbar.
Bis zum 29. August besteht auch die Möglichkeit, Stellungnahmen zur Planung abzugeben. Dafür steht auf der angegebenen Website ein Onlineformular zur Verfügung. Bei Bedarf sind dort auch die nötigen Kontaktdaten zu finden, um die Stellungnahmen zum Beispiel per E-Mail, Post oder persönlich zur Niederschrift abzugeben.
Für eine persönliche Beratung und bei weiteren Fragen zur Planung sind die passenden Ansprechpersonen im Stadtplanungsamt telefonisch unter der Nummer 02 51/4 92-61 95 erreichbar.
Karte: Am Maikottenweg in St. Mauritz soll ein neues Wohngebiet entstehen. Der Bebauungsplan Nr. 589 schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür und ist ab dem 21. Juli öffentlich einsehbar. Die Karte zeigt den Geltungsbereich des Bebauungsplans. Karte: Stadt Münster. Veröffentlichung mit dieser Pressemitteilung honorarfrei.
Am Maikottenweg in St. Mauritz soll ein neues Wohngebiet entstehen. Der Bebauungsplan Nr. 589 schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür und ist ab dem 21. Juli öffentlich einsehbar. Die Karte zeigt den Geltungsbereich des Bebauungsplans.
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