Meldungsdatum: 21.07.2025

Laub auf Gehwegen: Anwohner sind für Entfernung und Entsorgung zuständig

Für die Reinigung ihrer Gehwege sind in Unna die Anwohnerinnen und Anwohner verantwortlich – genauer gesagt die Eigentümer der an die Gehwege angrenzenden Grundstücke. So steht es in der Satzung über die Straßenreinigung der Kreisstadt Unna. Die Reinigung umfasst auch die Entsorgung des Laubs und der Blüten. Aus gegebenem Anlass weisen die Stadtbetriebe Unna darauf noch einmal eindringlich hin.

Es ist zwar noch längst nicht Herbst, aber dennoch verlieren einige Bäume schon Blätter oder eben Blüten. Auf den Straßen in ihrer Zuständigkeit beseitigen die Stadtbetriebe regelmäßig das Laub. Dabei erleben die Mitarbeitenden leider immer wieder unangenehme Überraschungen. Manche Straßenzüge müssen mehrmals befahren werden, weil Anwohner das Laub vom Gehweg mittels Laubbläser auf die Straße blasen, anstatt es aufzusammeln und selbst zu entsorgen. Dies stellt nicht nur einen Verstoß gegen die Straßenreinigungssatzung dar, sondern kann auch zu einer Gefahr werden. Denn wenn das Laub von den Gehwegen einfach in die Gosse gefegt wird, können Sinkkästen verstopfen – eine Gefahr vor allem bei Starkregenereignissen.

Um dieser Problematik entgegenzuwirken, wird der städtische Ordnungsdienst künftig die Einhaltung der Straßenreinigungssatzung kontrollieren. Wer bei einem Verstoß ertappt wird, muss mit einem Verwarngeld in Höhe von 55 Euro rechnen.

Die Kreisstadt Unna appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, das Laub legal zu entsorgen – entweder in der eigenen Biotonne oder am Servicehof.

Der Servicehof an der Viktoriastraße ist dienstags bis freitags von 11 bis 18 Uhr und samstags von 8 bis 14 Uhr geöffnet. Weitere Informationen zum Servicehof finden sich unter www.stadtbetriebe-unna.de. Dort ist übrigens auch die Straßenreinigungssatzung hinterlegt.