Meldungsdatum: 21.07.2025
Die Folgen des trockenen Frühjahrs mit deutlich unterdurchschnittlichen Niederschlägen und den zwischenzeitlich überdurchschnittlich hohen Temperaturen zeigen sich mittlerweile nicht nur in den Fließgewässern und Seen, sondern auch auf die Grundwasserstände des Landkreises. Aufgrund des historisch niedrigen Grundwasserspiegels schränkt der Landkreis Peine ab Dienstag, 22. Juli, das Beregnen von forst- und landwirtschaftlichen Flächen in der Zeit von 12 bis 18 Uhr ein.
Eine entsprechende Allgemeinverfügung tritt tritt am Dienstag in Kraft. Die Beregnung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen mit Schlauchtrommelberegnungsanlagen beziehungsweise Trommelberegnungssystemen mit Großflächenregnern (Beregnungskanonen) wird an Tagen mit Temperaturen von 24 Grad Celsius oder mehr täglich in der Zeit von 12 bis 18 Uhr untersagt.
Diese zeitliche Beschränkung gilt für Wasserentnahmen aus Brunnen und Oberflächengewässern sowie für Beregnungen mit gültiger wasserrechtlicher Erlaubnis.
„Die Allgemeinverfügung soll dazu beitragen, Wasser zu sparen, weil zu dieser Tageszeit ein Großteil des Beregnungswassers ungenutzt wieder verdunstet“, erklärt stellvertretende Kreissprecherin Katja Schröder.
„Die aktuelle Auswertung der durch den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz ermittelten Grundwasserstände ergab einen niedrigen Grundwasserstand im Landkreis Peine. Aus den Messergebnissen wird deutlich, dass sich das niederschlagsarme Frühjahr deutlich auf die Grundwasserstände auswirkt“, so Schröder. Es sei daher notwendig, Wassersparmaßnahmen zu veranlassen, die ein weiteres Absinken des Grundwasserstandes verhindern beziehungsweise verringern.
Die Allgemeinverfügung gilt bis zum 30. September und ist auf der Internetseite des Landkreises Peine unter „Aktuelles“ zu finden.
Pressekontakt: Katja Schröder, Referat für Landrat, Kreistag und Öffentlichkeitsarbeit, E-Mail: k.schroeder@landkreis-peine.de
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