Meldungsdatum: 22.07.2025
Münster (SMS) Jede Woche meldet in Münster eine Frau bei der Polizei, dass sie vergewaltigt wurde. Jede dritte Frau wird nach Zahlen des Bundeskriminalamts im Laufe ihres Lebens Opfer von körperlicher, psychischer oder sexualisierter Gewalt. Die Täter kommen oft aus dem persönlichen Umfeld.
Um allen Frauen ausreichend Schutz und Unterstützung zu bieten, hat das Amt für Gleichstellung der Stadt Münster in einem zweijährigen Beteiligungsprozess mit vielen Akteur*innen aus der Stadtgesellschaft einen Aktionsplan erstellt. Damit beschreibt Münster, wie die Istanbul-Konvention, ein internationaler Vertrag zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt, auf lokaler Ebene umgesetzt werden kann.
So wurde etwa in Münsters Krankenhäusern bereits die Möglichkeit einer anonymen Spurensicherung eingerichtet, um Mädchen und Frauen nach einer Vergewaltigung bestmöglich zu helfen. Die Betroffenen können durch das Angebot vertraulich Beweise sichern und medizinische Hilfe erhalten. Im Anschluss können sie dann in Ruhe überlegen, ob sie den Täter anzeigen.
Austausch für besseren Schutz vor Gewalt
Das Projekt der anonymen Spurensicherung zu verstetigen, die medizinischen Mitarbeitenden zu sensibilisieren und kontinuierlich fortzubilden, ist eine von 85 Maßnahmen, die durch den koordinierten Austausch der Verwaltung mit Interessengruppen und Organisationen, Expert*innen von der Polizei, aus der Lokalpolitik und der Stadtgesellschaft entstanden sind.
Die umfassende Analyse in den Handlungsfeldern Prävention, Schutz, Unterstützung, Strafverfolgung und Justiz zeigt auf, wo Münster schon vergleichsweise gut aufgestellt ist und wo noch Verbesserungsbedarf besteht. Dazu gehören leichter zugängliche Hilfsangebote und mehr Plätze in Frauenhäusern ebenso wie spezifische Unterstützungsangebote für Frauen mit internationaler Biografie, Behinderung oder ohne festen Wohnsitz, die besonders häufig von Gewalt betroffen sind. Aber auch eine stärkere Vernetzung, die Fortbildung von Fachkräften zu Themen wie geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt oder Genitalverstümmelung und eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit sind Teil des Aktionsplans.
Durch einen politischen Beschluss in der Ratssitzung am 2. Juli wurden die Einrichtung eines Betroffenenbeirats, die bessere Unterstützung im Rahmen familiengerichtlicher Verfahren und die Bereitstellung von Wohnungen für Frauen in Krisenlagen in Neubaugebieten ergänzt.
Nach der Zusammenstellung des Maßnahmenkatalogs nimmt das Amt für Gleichstellung jetzt eine Priorisierung vor und stimmt diese mit den beteiligten Akteur*innen ab. Die Verwaltung wird zunächst diejenigen Maßnahmen umsetzen, die aus bestehenden Budgets finanziert werden können. Für die Umsetzung weiterer Maßnahmen sowie der im Aktionsplan vorgesehenen Einrichtung einer kommunalen Koordinierungsstelle sind zusätzliche politische Beschlüsse und Ressourcen erforderlich.
Hintergrund: die Istanbul-Konvention
Die Istanbul-Konvention wurde 2011 von den Mitgliedern des Europarats als völkerrechtlicher Vertrag zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und Mädchen erarbeitet. In Deutschland ist das Übereinkommen seit Februar 2018 in Kraft. Der Rat der Stadt Münster hat die Verwaltung 2022 beauftragt, einen lokalen Aktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention zu erarbeiten. Der Abschlussbericht wurde am 2. Juli vom Rat entgegengenommen, er ist online auf der Webseite des Amtes für Gleichstellung einsehbar: www.stadt-muenster.de/gleichstellung/gleichstellung-in-muenster/istanbul-konvention
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