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Meldungsdatum: 08.08.2025

Kommunalwahl 2025: Briefwahlbüro der Stadt Borken öffnet

Start am Montag, 18. August 2025, im Borkener Rathaus

Am Sonntag, 14. September 2025, finden die Kommunalwahlen statt. Die 34.769 Wahlbenachrichtigungen für die Stadt Borken sind aktuell in Vorbereitung. Alle, die am Wahltag verhindert sind oder das örtliche Wahllokal nicht besuchen möchten, können einen Wahlschein beantragen und die Stimme schon vor dem eigentlichen Wahltermin per Briefwahl abgeben. Ab sofort können die Wahlberechtigten unter borken.de/wahlen bereits ihren Briefwahlantrag stellen. Der Versand der Unterlagen erfolgt dann ab Montag, 18. August 2025.

Die Stadt Borken eröffnet das Briefwahlbüro am Montag, 18. August 2025. Im Briefwahlbüro können Bürgerinnen und Bürger ihre Briefwahlunterlagen erhalten und direkt vor Ort wählen. Dabei sind die Wahlbenachrichtigung sowie der Lichtbildausweis mitzubringen. Das Briefwahlbüro ist im Rathaus, Im Piepershagen 17, im großen Sitzungssaal (Gebäude A – 1. OG) zu finden. Der Zugang ist über den Haupteingang möglich.

Die Öffnungszeiten sind wie folgt:

Neben der persönlichen Beantragung im Briefwahlbüro gibt es auch noch weitere Möglichkeiten, seine Briefwahlunterlagen zu beantragen:

Eine telefonische Antragsstellung ist generell nicht möglich.

Bei den genannten Möglichkeiten werden die Briefwahlunterlagen an die angegebene Wohnanschrift versandt. So kann die Stimmabgabe zur Kommunalwahl 2025 zu Hause erfolgen. Anschließend müssen die Unterlagen im hellroten Wahlbriefumschlag per Post oder persönlich bei der Stadt Borken abgegeben werden. Die Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens Sonntag, 14. September 2025, um 16 Uhr bei der Stadt Borken eingetroffen sein. Damit die Briefwahlunterlagen am Wahlsonntag rechtzeitig zur Stadt Borken zurückgesendet werden können, steht der Online-Antrag auf Zusendung der Briefwahlunterlagen nur bis einschließlich Montag, 8. September 2025, um 12 Uhr, auf der städtischen Internetseite zur Verfügung.

Es ist auch möglich, Briefwahlunterlagen für eine andere Person entgegen zu nehmen. In dem Fall muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht die Berechtigung dazu nachgewiesen werden. Die Wahlbenachrichtigung oder der Personalausweis der zu vertretenen Person reicht nicht aus. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist eine entsprechende Vollmacht abgedruckt, die von der Antragstellerin beziehungsweise vom Antragsteller zu unterschreiben ist. Bevollmächtigte Personen dürfen nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten.

Abschließend noch eine Information für den Wahlsonntag: Die Stadt Borken weist darauf hin, dass sich zwei Wahllokale geändert haben. Das Wahllokal 04, ehemals Casa Philipp Neri, ist nun in der Kita St. Franziskus, Nina-Winkel-Straße 60, zu finden. Das Wahllokal 17.03, ehemals Zucht-, Reit-, und Fahrverein, ist im Gemeinderaum der Ludgerus-Kapelle, Pröbstinger Allee 6, eingerichtet.

Zum Hintergrund:
Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag:


Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgendes Medium anbieten:

Die Kommunalwahlen finden in Nordrhein-Westfalen am 14. September 2025 statt.

Stadt Borken
Die Kommunalwahlen finden in Nordrhein-Westfalen am 14. September 2025 statt.


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