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Meldungsdatum: 29.07.2025

Jugendhilfeausschuss des Kreises Borken wird neu gebildet

Träger der freien Jugendhilfe werden um Vorschläge gebeten / Mehr Beteiligung über Jugendringe und Jugendselbstvertretungen möglich

Nach der Kommunalwahl am 14. September 2025 wird der Jugendhilfeausschuss des Kreises Borken neu gebildet. Daher weist der Kreis Borken die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe auf ihr Recht hin, Mitglieder für diesen Ausschuss vorzuschlagen.

Dieses Recht haben die Träger, die im Zuständigkeitsbereich des Fachbereiches Jugend und Familie des Kreises Borken wirken, das heißt im gesamten Kreisgebiet mit Ausnahme der Städte Ahaus, Bocholt, Borken und Gronau, die über ein eigenes Jugendamt verfügen. Es müssen mindestens zwölf Frauen und Männer als stimmberechtigte Mitglieder sowie die gleiche Anzahl als stellvertretende Mitglieder vorgeschlagen werden. Ziel ist ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis.

Aus den eingehenden Vorschlägen wählt der Kreistag anschließend sechs stimmberechtigte Mitglieder und ebenso viele Stellvertreterinnen und Stellvertreter aus. Die Bedeutung der jeweiligen Verbände für die Jugendhilfe im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes wird bei der Ernennung angemessen berücksichtigt.

Die Voraussetzungen, die ein stimmberechtigtes Mitglied des Jugendhilfeausschusses zu erfüllen hat, sind die gleichen, die auch für die Zugehörigkeit zum Kreistag gelten. So müssen die Mitglieder unter anderem volljährig sein und seit mindestens drei Monaten im Kreisgebiet wohnen. Darüber hinaus sollen sie ihren Wohnsitz im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes haben.

Die Vorschläge müssen folgende Angaben einhalten: Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Beruf und Anschrift. Sie sind bis zum Freitag, 19. September 2025, einzureichen beim:

Kreis Borken

Fachbereich Jugend und Familie

Klaus Löchteken

Burloer Str. 93

46325 Borken

Überdies wird auf die neuen Entsenderechte zu den beratenden Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses hingewiesen. Im Juni 2025 hat das Land NRW örtlichen Jugendringen und Jugendselbstvertretungen die Möglichkeit eingeräumt, jeweils ein beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss zu entsenden.

Entsprechend der Jugendamtssatzung des Kreises Borken besteht zudem die Vorschlags- und Bestellungsmöglichkeit eines/einer in der Jugendhilfe erfahrenen oder tätigen ausländischen Einwohners/in zum beratenden Mitglied.

Zu den weiteren bereits bisher bestehenden Entsenderechten wird auf die Jugendamtssatzung hingewiesen.

Für die Einreichung zu Vorschlägen beratender Mitglieder können die aufgeführten, selbigen Unterlagen verwendet beziehungsweise angefordert werden.

Weitere Informationen gibt es bei Klaus Löchteken unter Tel. 02861/681-5353 oder per E-Mail: k.loechteken@kreis-borken.de und auf der Internetseite www.kreis-borken.de/jugendhilfeausschuss. Dort stehen zudem die angesprochenen Unterlagen zum Download bereit.

Pressekontakt: Anna-Maria Levers 02861/681-2429


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