Meldungsdatum: 27.08.2025
Der Bereich Schul- und Betreuungsmanagement (ehemals Schulverwaltung) weist darauf hin, dass alle Kinder, die bis zum 30. September 2026 das sechste Lebensjahr vollenden, am 1. August 2026 schulpflichtig werden und für den Besuch einer Grundschule angemeldet werden müssen. Kinder, die nach dem 30. September 2026 sechs Jahre alt werden, können in die Schule aufgenommen werden, wenn sie schulfähig sind.
Die Erziehungsberechtigten werden in den nächsten Tagen auf dem Postweg Informationen über die Anmeldung erhalten.
Die Anmeldung der Schulanfängerinnen und -anfänger erfolgt zentral im Bereich Schul- und Betreuungsmanagement der Stadt Iserlohn und muss bis spätestens 10. Oktober vorgenommen werden. Über das Serviceportal der Stadt Iserlohn unter dem Short-Link: https://islhn.de/7 muss die Anmeldung online erfolgen. Nur in Ausnahmefällen kann, nach Rücksprache mit der Behörde, ein Anmeldebogen ausgehändigt werden.
Für Rückfragen zur Anmeldung steht Svenja Menke vom Schul- und Betreuungsmanagement telefonisch unter der Telefonnummer 02371 217-1853 zur Verfügung.
Grundsätzlich können die Erziehungsberechtigten im Rahmen der Aufnahmekapazität ihre Kinder an einer Grundschule ihrer Wahl anmelden, auch an der katholischen Bekenntnisschule. Jedes Kind hat einen vorrangigen Anspruch auf die Aufnahme in die wohnortnächste Schule.
Im Zusammenhang mit der freien Schulwahl bieten die Iserlohner Grundschulen den Familien an, sich vor Ort in der jeweiligen Schule über deren pädagogische Arbeit zu informieren (bitte mit der jeweiligen Grundschule Kontakt aufnehmen).
Die Erziehungsberechtigten, die ihr Kind angemeldet haben, werden nach den Herbstferien von der gewünschten Grundschule eingeladen, ihr Kind dort persönlich vorzustellen. Die Schulleitung entscheidet über die Aufnahme in die gewünschte Schule.
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