Meldungsdatum: 07.08.2025
Innenminister Herbert Reul hat den Termin für die Kommunalwahlen 2025 in Nordrhein-Westfalen auf den 14. September 2025 festgelegt. Etwaige Stichwahlen werden am 28. September 2025 durchgeführt. Gewählt werden der Gemeinderat und die Bürgermeisterin / der Bürgermeister der Gemeinde Südlohn, der Kreistag, sowie die Landrätin / der Landrat.
Wahlberechtigt ist,
- wer am Wahltag Deutscher oder Unionsbürger ist,
- das 16. Lebensjahr am Wahltag vollendet hat,
- seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung, seit mindestens dem 16. Tag vor der Wahl, d.h. vor dem 29. August 2025 im Wahlgebiet hat
- und nicht aus besonderen Gründen vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Insgesamt 7.734 Wahlbenachrichtigungen werden von der Gemeinde Südlohn ab Anfang August 2025 aber bis spätestens zum 24. August 2025 an die Wahlberechtigten versandt.
Wahlberechtigte können ihren Antrag auf Briefwahl bereits ab dem 7. August 2025 stellen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Briefwahlunterlagen zu beantragen:
Eine telefonische Antragsstellung ist generell nicht möglich!
Mehr Informationen auf der Internetseite der Gemeinde Südlohn unter https://www.suedlohn.de/wahlen
Gemeinde Südlohn
Pressestelle der Gemeinde
Winterswyker Str. 1 - 46354 Südlohn
Telefon: 02862 58211
Email: presse@suedlohn.de
Web: https://suedlohn.de
Sämtliche Texte können unter Angabe der Quelle frei veröffentlicht werden. Belegexemplare sind willkommen.
Die Pressestelle Gemeinde Südlohn ist Mitglied bei presse-service.de [ www.presse-service.de]. Dort können Sie Nachrichten weiterer Pressestellen recherchieren und als RSS-Feed oder E-Mail abonnieren.