Meldungsdatum: 05.08.2025
Am 14. September 2025 sind Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen. Dazu gehört die Wahl des Oberbürgermeisters, des Stadtrates und der Bezirksvertretungen. Außerdem wird auch der Integrationsrat neu gewählt.
Die Wahlvorbereitungen für die Kommunalwahlen und die Wahl des Integrationsrates kommen in die heiße Phase. Hinter den Kulissen wird im Wahlamt bereits seit Monaten gearbeitet, damit der exakt getaktete Zeitplan bis zum Wahlsonntag eingehalten wird.
So wurde am vorgesehenen Stichtag (Sonntag, 3. August) das Wählerverzeichnis für die Kommunalwahlen erstellt. Danach sind in Mönchengladbach 204.422 Personen wahlberechtigt. Für die Wahl des Integrationsrates sind 76.398 Personen wahlberechtigt.
Wer ist für die Kommunalwahlen wahlberechtigt?
Wahlberechtigt ist,
Wahlberechtigte, die weder in Mönchengladbach noch außerhalb des Wahlgebiets für eine Wohnung gemeldet sind, sich aber am 3. August 2025 gewöhnlich in Mönchengladbach aufhalten bzw. aufgehalten haben, können sich in der Zeit vom 4. bis zum 24. August 2025 auf Antrag in das Wählerverzeichnis eintragen lassen.
Wer ist für die Integrationsratswahl wahlberechtigt?
Bei der Integrationsratswahl wahlberechtigt sind alle Mönchengladbacherinnen und Mönchengladbacher, die am Wahltag nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind, eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten haben oder die deutsche Staatsangehörigkeit gemäß § 4 Absatz 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes in der aktuell geltenden Fassung erworben haben.
Darüber hinaus müssen sie am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sein, sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten und mindestens seit dem 29. August 2025 in Mönchengladbach ihre Hauptwohnung haben.
Nicht wahlberechtigt sind Ausländerinnen und Ausländer auf die das Aufenthaltsgesetz in der aktuell geltenden Fassung keine Anwendung findet oder die Asylbewerberinnen bzw. Asylbewerber sind. Auch geduldete Ausländerinnen und Ausländer, die keinen Aufenthaltstitel besitzen, sind nicht wahlberechtigt.
Wo wähle ich, wenn ich umgezogen bin?
Wahlberechtigte, die aus einer anderen Stadt nach Mönchengladbach ziehen und sich zwischen dem 4. und 29. August anmelden, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen. Personen, die nach dem 29. August nach Mönchengladbach ziehen, sind hier nicht wahlberechtigt.
Wahlberechtigte, die innerhalb der Stadt umziehen und sich vom 4. bis 29. August ummelden, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis des für die neue Wohnung maßgeblichen Stimmbezirks eingetragen. Personen, die sich nach dem 29. August ummelden, bleiben im Wählerverzeichnis für die bisherige Wohnung eingetragen.
Wahlberechtigte, die nach dem 3. August aus Mönchengladbach fortziehen, werden aus dem Mönchengladbacher Wählerverzeichnis gestrichen. Bereits ausgestellte Wahlscheine und abgegebene Briefwahlstimmen werden für ungültig erklärt.
Wo und wann kann ich das Wählerverzeichnis einsehen?
Vom 25. August bis zum 29. August 2025 kann das Wählerverzeichnis im Fachbereich Bürgerservice, Goebenstraße 4-8, 41061 Mönchengladbach, eingesehen werden. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der Einsichtsfrist Einspruch einlegen.
Wann erhalte ich meine Wahlbenachrichtigung?
Die Wahlbenachrichtigungen werden in der Zeit vom 8. August bis spätestens 24. August versendet. Wer bis zum 24. August keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich umgehend per Mail an die Wahlbehörde unter wahlen@moenchengladbach.de wenden.
Wie und ab wann kann ich Briefwahlunterlagen beantragen?
Wer am Wahltag sein Wahllokal nicht aufsuchen möchte oder kann, hat wieder die Möglichkeit Briefwahl zu beantragen. Das ist ab sofort bis zum 12. September, 15 Uhr möglich.
Wann sind die Wahlscheinbüros geöffnet?
Die Wahlscheinbüros Vitus-Center und Rathaus Rheydt öffnen ab dem 11. August 2025 zu den nachstehenden Öffnungszeiten:
In den Wahlscheinbüros kann gegen Vorlage der Wahlbenachrichtigung und dem Personalausweis, Reisepass oder Nationalpass auch direkt vor Ort gewählt werden.
Wann müssen die Briefwahlunterlagen in die Post?
Wer Briefwahl beantragt hat, muss den Wahlbrief so rechtzeitig in die Post geben, dass er spätestens am Wahltag um 16:00 Uhr bei der Wahlbehörde der Stadt Mönchengladbach eingeht. Der Versand über die Deutsche Post AG innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist unentgeltlich. Detaillierte Informationen über Einwurfmöglichkeiten in städtischen Verwaltungsgebäuden folgen in Kürze.
Wann öffnen die Wahllokale am 14. September?
Am Wahltag sind die 179 Wahllokale in der Zeit von 08.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. Die Urnenwahl ist mit der Wahlbenachrichtigung oder mit Personalausweis, Reisepass oder Nationalpass möglich. In welchem Wahllokal man wählen kann, steht auf der Wahlbenachrichtigung.
Die jeweiligen Wahlräume sind Online auf der städtischen Homepage abrufbar. Der Wahllokalfinder wird in Kürze veröffentlicht.
Wie viele Wahlhelfende sind am 14. September im Einsatz?
Bei der Stimmauszählung in den 179 Wahllokalen und im Briefwahlzentrum sind am 14. September rund 2.500 Wahlhelfende im Einsatz. Für eine mögliche Stichwahl um das Amt des Oberbürgermeisters am 28. September werden rund 2.000 Wahlhelfende eingesetzt.
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