Meldungsdatum: 06.08.2025
Zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) sind Jagdausübungsberechtigte ab sofort verpflichtet, ihre Streckenliste über den Abschuss von Schwarzwild und über das Fallwild monatlich an die jeweilige Untere Jagdbehörde zu melden. Das geht aus einem Erlass des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen hervor.
Die Untere Jagdbehörde des Märkischen Kreises nimmt Meldungen bis zum 5. Tag des Folgemonats entgegen (erstmals bis zum 5. September) und leitet das kreisweite Monitoring an die Obere Jagdbehörde weiter. Sofern die Untere Jagdbehörde den Jagdbezirk beziehungsweise das Revier nicht von der regelmäßigen Meldung befreit hat, weil es dort kein Schwarzwild (auch nicht als Wechselwild) gibt, ist auch eine Fehlanzeige erforderlich. Die Ergebnisse des Monitorings dienen einer zeitnahen Lagebeurteilung. Auf diese Weise soll die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest engmaschig überwacht und frühzeitig eingedämmt werden. Die Daten werden an das Landestierseuchenkontrollzentrum zur Eintragung in das Tierseuchennachrichtensystem (TSN) weitergeleitet.
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