Meldungsdatum: 08.08.2025
Die Stadt Winterberg eröffnet am Montag, 11. August 2025, das Briefwahlbüro zur Kommunalwahl am 14. September 2025. Damit haben alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger im Stadtgebiet Winterberg frühzeitig die Möglichkeit, ihre Stimme unkompliziert und rechtzeitig per Briefwahl abzugeben.
Reguläre Öffnungszeiten des Briefwahlbüros:
Sonderöffnungszeiten in der Wahlwoche (08. bis 12. September):
Am Montag, 18. August 2025, bleibt das Briefwahlbüro geschlossen.
Frist für die Rückgabe der Wahlunterlagen
Wichtig für alle Briefwählerinnen und -wähler: Der Wahlbrief mit dem ausgefüllten Stimmzettel muss am Wahlsonntag, 14. September 2025, bis spätestens 16:00 Uhr bei der auf dem Wahlumschlag angegebenen Adresse der Stadtverwaltung Winterberg eingehen. Nur dann kann die Stimme gültig gezählt werden.
Die Stadtverwaltung empfiehlt, den Wahlbrief rechtzeitig abzusenden oder persönlich einzuwerfen, um Verzögerungen zu vermeiden.
Briefwahl beantragen – einfach und bequem
Wer am Wahltag verhindert ist, kann bereits im Vorfeld per Briefwahl abstimmen. Sobald die Wahlbenachrichtigung eingetroffen ist, kann über folgende Wege die Briefwahl beantragen:
Alternativ können die Briefwahlunterlagen auch mit dem Personalausweis beantragt werden.
Dabei gilt es zu beachten, dass die Beantragung nur persönlich durch Wahlberechtigte erfolgen darf. Eine Abholung durch Dritte ist lediglich mit einer schriftlichen Vollmacht möglich.
Weitere Informationen
Bei Fragen rund um die Briefwahl steht das Wahlamt der Stadt Winterberg gerne zur Verfügung. Weitere Informationen gibt es auch online unter www.winterberg.de/wahlen!
Stadt Winterberg
Öffentlichkeitsarbeit - V.i.S.d.P. Rabea Kappen
Fichtenweg 10 - 59955 Winterberg
Tel:. 02981-800 121
Fax: 02981-800-7-121
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Internet: www.rathaus-winterberg.de
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