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Meldungsdatum: 08.08.2025

Illegale Entsorgung eines verendeten Hausschweines in einem Maisfeld in Reken-Hülsten

Afrikanische Schweinepest droht mit dann fatalen Folgen für die heimische Landschaft

In einem Maisfeld in Reken-Hülsten hat jetzt ein Jagdausübungsberechtigter ein verendetes Hausschwein aufgefunden. Unverzüglich informierte er daraufhin über die Kreisleitstelle die Rufbereitschaft des Fachbereichs Tiere und Lebensmittel der Kreisverwaltung Borken. Die Kreisveterinäre haben den Kadaver geborgen und zur Untersuchung ins Staatliche Veterinäruntersuchungsamt Münster abtransportieren lassen. „Die dortigen Fachleute konnten dann glücklicherweise mögliche Tierseuchen als Todesursache ausschließen“, zeigt sich Anja Miebach, Leiterin des Fachbereichs, erleichtert. Gerade angesichts der im Juni 2025 im Sauerland bei Wildschweinen aufgetretenen Afrikanischen Schweinepest, die bei einem Ausbruch im Westmünsterland gravierende Folgen für die heimische Landwirtschaft hätte, werden im engen Zusammenwirken von Tierhaltern, -ärzten und Kreis die Maßnahmen zur Biosicherheit in den Betrieben weiter verstärkt. „Dazu gehört zwingend auch die ordnungsgemäße Lagerung verendeter Tiere bis zur Abholung in geschlossenen und auslaufsicheren Behältnissen“, betont Anja Miebach.

Bei dem in Reken-Hülsten vorgefundenen Tier handelte es sich um ein erst kurz vorher verendetes Hausschwein von ca. 100 kg Lebendgewicht. Es wies erhebliche Blessuren im Bereich der Lende und der Bauchdecke auf und seine Innereien waren teilweise ausgetreten. Eine Ohrmarke war nicht vorhanden. Daher konnte bislang die Herkunft des Tierkörpers nicht ermittelt werden. Es gab lediglich deutlich sichtbare Schleif- und Reifenspuren im Umfeld des Fundortes.

Aus Sorge vor der Ausbreitung von Tierseuchen bittet die Kreisverwaltung Borken die Bevölkerung darum, entsprechende Kadaverfunde und auch Aktivitäten, die auf eine illegale Tierentsorgung hindeuten, unverzüglich dem Fachbereich Tiere und Lebensmittel unter der Telefonnummer 02861/681-3801 oder der jeweils örtlichen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung zu melden. Anja Miebach: „Dies gilt umso mehr in Gebieten mit erhöhtem Wildschweinvorkommen, da hier das Risiko einer Seuchenübertragung durch eine illegale Tierkörperbeseitigung als enorm hoch anzusehen ist.“

Grundsätzlich werden verendete Tiere von der zuständigen Tierkörperbeseitigungsfirma nach Anmeldung durch den Tierhalter abgeholt. Die Kosten werden zum größten Teil durch die Tierseuchenkasse bzw. den Kreis Borken übernommen. Voraussetzung ist allerdings eine korrekte Anmeldung der Tierhaltung bei der Tierseuchenkasse NRW.

Außerdem erfolgt ein intensives Monitoring bei erlegten oder tot aufgefundenen Wildschweinen seitens der Jägerschaft. Von allen Tieren werden Blutproben entnommen und über den Fachbereich Tiere und Lebensmittel zum Staatlichen Veterinäruntersuchungsamt zur Untersuchung eingeschickt. Dies dient der möglichst frühzeitigen Erkennung eines Seucheneintrags.

„Alle diese Anstrengungen können jedoch durch ein Fehlverhalten wie jetzt in Reken zunichtegemacht werden“, mahnt Anja Miebach. Sie weist zudem daraufhin, dass es exakt ein Jahr zuvor in unmittelbarer Nähe einen ähnlichen Fund gegeben habe.

Zum Thema Afrikanische Schweinepest:
Der Ausbruch der Afrikanischen oder auch der Klassischen Schweinepest in einer viehdichten Region wie das Westmünsterland bringt die schweinehaltenden, aber auch andere landwirtschaftliche Betriebe in existenzielle wirtschaftliche Schwierigkeiten. Bei festgestellten Ausbrüchen müssen die Veterinärbehörden zur Seuchenbekämpfung großflächige Restriktionszonen einrichten. Darin kommt es dann zu massiven Handelsverboten für die dort befindlichen Schweinehalter, aber auch zu Einschränkungen für die landwirtschaftliche Flächennutzung. Zusätzlich wird die touristische Nutzung der Gebiete begrenzt, so dass weite Teile der Bevölkerung von den Maßnahmen betroffen sind.

Die Afrikanischen Schweinepest ist eine hochansteckende Viruserkrankung, die bei Haus- und Wildschweinen auftritt und oft tödlich verläuft. Für Menschen ist die Infektion ungefährlich. Sie kommt seit 2020 in Deutschland vor. Zunächst waren Landkreise entlang der polnischen Grenze betroffen. Seit Mitte 2024 ist ein dynamisches Infektionsgeschehen bei Wildschweinen in Hessen und Rheinland-Pfalz zu beobachten und seit Juni dieses Jahres gab es die ersten Ausbrüche bei Wildschweinen in NRW. Betroffen sind hier die Kreise Olpe und Siegen-Wittgenstein.

„Unser oberstes Ziel ist es deshalb, durch gemeinsame Anstrengungen der Schweinehalter, der Jägerschaft sowie der Veterinärverwaltung den Eintrag der Infektion in die hiesige Wildschweinpopulation sowie in die Hausschweinebestände zu verhindern“, unterstreicht Anja Miebach.

Pressekontakt: Karlheinz Gördes, Tel.: 0 28 61 / 681-2424


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Dieses verendete Hausschwein wurde in einem Maisfeld in Reken-Hülsten gefunden

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Dieses verendete Hausschwein wurde in einem Maisfeld in Reken-Hülsten gefunden


Der Tierkadaver wurde offensichtlich ins Maisfeld gezogen - darauf deuten diese Spuren in der Nähe des Fundortes hin

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Der Tierkadaver wurde offensichtlich ins Maisfeld gezogen - darauf deuten diese Spuren in der Nähe des Fundortes hin