Meldungsdatum: 08.08.2025
Wer bis zu diesem Zeitpunkt keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte erst dann umgehend Kontakt mit dem Wahlamt der Stadt Herten aufnehmen. Das Team des Briefwahlbüros ist per E-Mail an wahlbuero@herten.de erreichbar. Darüber hinaus ist das Team bis zum 14. August telefonisch unter der Rufnummer 02366 303-528 erreichbar, danach lautet die Rufnummer 02366 303-988.
Das Briefwahlbüro wird in diesem Jahr im Rathaus-Hauptgebäude, 1. OG, Ratssaal eingerichtet. Ein barrierefreier Zugang ist sichergestellt.
Für Bürgerinnen und Bürger, die an der Integrationsratswahl teilnehmen dürfen, hat das Wahlamt der Stadt Herten noch einen gesonderten Hinweis. Sie erhalten die Wahlbenachrichtigungen für die verbundenen Kommunalwahlen als auch für die Integrationsratswahl jeweils in gesonderten Umschlägen und sind dementsprechend für beide Wahlen wahlberechtigt. Das Wahlamt empfiehlt, im eigenen Interesse die zugegangenen Wahlunterlagen ausführlich durchzulesen und Wahlbenachrichtigungen nicht zurückzusenden. Es handelt sich bei diesen doppelten Wahlunterlagen nicht um einen Fehler.
Wer ist wahlberechtigt?
Grundsätzlich wahlberechtigt sind alle, die im Wählerverzeichnis der Stadt Herten aufgeführt sind. Rund 46.000 Personen sind berechtigt, bei der Kommunalwahl (Bürgermeister*in, Landrat/Landrätin, Rat/Kreistag, Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr) sowie – falls berechtigt – bei der Integrationsratswahl ihre Stimme abzugeben. Hier gelten folgende Voraussetzungen: Jede und jeder Deutsche oder Unionsbürger*in, die oder der das 16. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens dem 16. Tag vor der Wahl – also seit Freitag, 29. August 2025 – in Herten einen Wohnsitz hat, darf wählen. Eine Zusammenfassung, was zu beachten ist, wenn kürzlich ein Umzug nach Herten oder innerhalb Hertens stattgefunden hat, finden Interessierte auch auf der Webseite www.herten.de/kommunalwahl-2025.
Am Wahlsonntag verhindert? Kein Problem!
Wer am Sonntag, 14. September, nicht persönlich das Wahllokal aufsuchen kann, hat die Möglichkeit, seine Stimme bereits vorab per Briefwahl abzugeben. Um sich die Briefwahlunterlagen per Post zuschicken zu lassen, befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ein Antrag auf Erteilung der Briefwahlunterlagen. Diesen Antrag kann jede Person dann einfach ausfüllen, im farbigen Feld unterschreiben und an das Briefwahlbüro der Stadt Herten, Kurt-Schumacher-Straße 2, 45699 Herten senden. Bearbeitet werden die Anträge mit Öffnung des Briefwahlbüros am Montag, 18. August 2025. Damit die abgegebene Stimme bei der Wahl zählt, muss der Wahlbrief bis zum 14. September 2025, 16 Uhr, wieder im Wahlamt angekommen sein.
Für die Briefwahl gibt es mehrere Möglichkeiten:
Öffnungszeiten Briefwahlbüro
Vier Wochen vor der Wahl, also am Montag, 18. August, öffnet das Briefwahlbüro. Das Briefwahlbüro wird im Rathaus-Hauptgebäude, 1. OG, Ratssaal eingerichtet. Der barrierefreie Zugang ist für Menschen mit Gehbehinderung durch einen Aufzug sichergestellt. Das Briefwahlbüro ist zu folgenden Öffnungszeiten erreichbar:
- montags von 8 bis 16 Uhr
- dienstags, mittwochs und freitags von 8 bis 12.30 Uhr
- donnerstags von 8 bis 12.30 Uhr und von 14 bis 17.30 Uhr
Außerdem ist das Büro am Samstag, 6. September, von 10 bis 12 Uhr sowie am letzten Freitag vor der Wahl, 12. September, bis 15 Uhr geöffnet, was auch dem letzten Tag zur Beantragung der Briefwahlunterlagen entspricht.
Pressekontakt: Stadt Herten, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Jana Putze, Telefon: 02366 303-393, j.putze@herten.de
Kontakt: Stadt Herten, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Jana Putze, Telefon: 02366 303-393, j.putze@herten.de
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