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Lippstadt, Meldung vom 11.08.2025
Informationen zur Wahl
Wahlbenachrichtigungen werden Mitte August versendet, Wahlamt im Stadthaus öffnet am 18. August

Lippstadt. Am 14. September 2025 wird in ganz Nordrhein-Westfalen – und damit auch in Lippstadt - gewählt. Bei der alle fünf Jahre stattfindenden Kommunalwahl sind die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, mit ihrer Stimme die Mitglieder des Rates und den Kandidaten oder die Kandidatin für das Bürgermeisteramt der jeweiligen Stadt oder Gemeinde zu wählen. Abgestimmt wird ebenfalls über die Zusammensetzung des Kreistages und die Position des Landrates oder der Landrätin.

 

Für das Bürgermeisteramt und das Amt der Landrätin müssen die Bewerberinnen und Bewerber bei der Wahl am 14. September 2025 mindestens 50 Prozent der gültigen Stimmen erhalten. Sollte dies nicht der Fall sein, wird es am 28. September 2025 eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen aus dem ersten Wahlgang geben.

 

Wahlberechtigt zur Kommunalwahl sind alle deutschen Staatsangehörigen sowie EU-Bürger, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben. Zudem müssen Wahlberechtigte mindestens seit dem 16. Tag vor dem Wahltag im Wahlgebiet gemeldet oder gewöhnlich dort wohnhaft sein – damit ist der späteste Zeitpunkt der 29. August 2025.

 

Gleichzeitig mit der Kommunalwahl findet in Lippstadt die Wahl zum Integrationsrat statt. Der Integrationsrat soll sich mit dem Rat über die Themen und Aufgaben der Integration in der Kommune abstimmen und kann sich zudem mit allen Angelegenheiten der Kommune befassen, die für die Integration maßgeblich sind – zum Beispiel mit verbesserten Bildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten von Migranten.

 

Wahlberechtigt zur Integrationsratswahl ist, wer am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat, ausländischer Staatsbürger oder die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten hat, neben der deutschen auch eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt oder als Kind ausländischer Eltern seine deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt im Inland erworben hat.

Auch für die Teilnahme an der Integrationsratswahl muss die wahlberechtigte Person mindestens seit dem 16. Tag vor dem Wahltag in Lippstadt gemeldet sein oder sich bereits ein Jahr rechtmäßig in Deutschland aufhalten.

 

Die Wahlbenachrichtigungen für die Kommunalwahl werden in Lippstadt zwischen dem 15. und dem 20. August 2025 an alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger versandt. Dann ist auch die Beantragung von Briefwahlunterlagen möglich. Über das Online-Portal „OLIWA“ können die Briefwahlunterlagen bereits ab 11. August 2025 angefordert werden. Wer bis zum 22. August keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich beim Wahlamt melden.

Das Wahlamt ist ab Montag, 18. August 2025, im Stadthaus, Ostwall 1, immer von montags bis mittwochs von 8 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 17.30 Uhr und freitags von 8 bis 12.30 Uhr geöffnet. Dort werden Fragen zur Wahl beantwortet und Unterlagen für die Briefwahl herausgegeben, die auch vor Ort ausgefüllt und abgegeben werden können.

Per E-Mail sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Wahlamt über wahl@lippstadt.de erreichbar, telefonisch unter 02941/ 980-360, 980-362 oder 980-384.

 

Informationen zur Wahl gibt es auch unter www.lippstadt.de.

 

 



Pressekontakt: Frau Köller, Pressestelle, pressestelle@lippstadt.de,Tel: 02941/980-313
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