Meldungsdatum: 08.08.2025

Kommunalwahl am 14. September: Wahlbenachrichti-gungen werden ab 16. August zugestellt

Wahlamt rät zur Urnenwahl

Die Vorbereitungen für die Kommunalwahl am 14. September laufen im Wahlamt der Stadt Iserlohn auf Hochtouren. Ab Samstag, 16. August, werden die Wahlbenachrichtigungsschreiben den rund 65.000 Iserlohner Wahlberechtigten zugestellt.

Die Stadt Iserlohn richtet ab 18. August zwei Briefwahlbüros ein:

 

Briefwahlantrag

Wahlberechtigte können Briefwahlunterlagen wie folgt bei der Stadt Iserlohn anfordern:

Das Wahlamt bittet darum, die Postlaufzeiten zu beachten. Damit die Wahlunterlagen den Antragsstellenden noch rechtzeitig vor dem Wahltag zugesandt werden können, müssen die schriftlichen Briefwahlanträge bis zum 8. September beim Wahlamt vorliegen. Die elektronischen Anträge können bis zum 9. September, 10 Uhr, gestellt werden, danach ist kein Online-Antrag mehr möglich.

 

Briefwahlunterlagen

Briefwahlunterlagen, die postalisch oder elektronisch beantragt wurden,  werden an die Meldeanschrift des/der Wahlberechtigten oder bei Angabe einer abweichenden Versandanschrift an diese Anschrift übersandt.

Wer Briefwahlunterlagen beantragt, wird mit dem Ausstellen des Wahlscheines im Wählerverzeichnis gesperrt. Wer sich danach doch dazu entschließen sollte, am Wahlsonntag im Wahllokal zu wählen, kann dies dann nur gegen Vorlage des (Brief-)Wahlscheines tun.

Die Stadt Iserlohn bittet darum, sich bis zum 8. September mit dem Wahlamt in Verbindung zu setzen, wenn Briefwahlunterlagen beantragt wurden, diese aber nicht angekommen sind. Wenn glaubhaft erklärt wird, dass ein beantragter Wahlschein nicht angekommen ist, kann das Wahlamt bis zum Tag vor der Wahl (13. September 2025, 12 Uhr) noch einen neuen Wahlschein ausstellen.

 

Wahlbenachrichtigungen und Wählerverzeichnis

Wer bis zum 28. August keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat und glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte sich mit dem Team des Wahlamtes (Telefon: 02371 217–1776) in Verbindung setzen und nachprüfen lassen, ob er in das Wählerverzeichnis eingetragen wurde.

Wer persönlich in das Wählerverzeichnis Einsicht nehmen möchte, kann dies in der Zeit vom 25. August bis 29. August beim Wahlamt im Stadthaus Dröscheder Feld an der Max-Planck-Straße 5b nach vorheriger Terminvereinbarung tun.


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Foto: © Pixabay_geralt

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