Meldungsdatum: 11.08.2025

Briefwahlbüros in Hamm öffnen am 12. August

In weniger als fünf Wochen wird in Hamm gewählt. Bereits ab diesem Dienstag, 12. August, öffnen deshalb die Briefwahlbüros im Technischen Rathaus (Gustav-Heinemann-Straße 10, 59065 Hamm) und im Bürgeramt Rhynern (Unnaer Straße 12, 59069 Hamm). Wahlberechtigte können dort ab diesem Tag ihre Briefwahlunterlagen beantragen, direkt ausfüllen und ihre Stimme abgeben – und das sogar schon vor Zustellung der Wahlbenachrichtigungsbriefe. Dies gilt sowohl für die Kommunalwahl als auch für die Integrationsratswahl.

Beantragung der Briefwahlunterlagen

Rund 134.000 Wahlberechtigte für die Kommunalwahl und etwa 56.300 für die Integrationsratswahl erhalten zwischen dem 19. und 23. August erstmals einen Wahlbenachrichtigungsbrief statt einer Karte. Damit soll die Lesbarkeit der Informationen verbessert werden. Der Brief enthält einen QR-Code, über den der Antrag auf Briefwahl bequem online gestellt werden kann. Das Online-Formular wird dabei automatisch mit den persönlichen Daten befüllt und direkt digital an die Stadt übermittelt – Eingabefehler werden so vermieden. Alternativ ist die Beantragung auch per handschriftlich ausgefülltem Antrag, formlos schriftlich oder per E-Mail an briefwahl@stadt.hamm.de möglich. Das Wahlamt in der Lessingstraße ist kein Briefwahlbüro – hier können lediglich Anträge abgegeben werden, eine Ausgabe von Unterlagen erfolgt dort nicht.

Öffnungszeiten der Briefwahlbüros

Die Briefwahlbüros im Technischen Rathaus und im Bürgeramt Rhynern sind wie folgt geöffnet:

montags: 9 bis 15.30 Uhr

dienstags: 7 bis 15 Uhr

mittwochs: 9 bis 18 Uhr

donnerstags: 9 bis 15.30 Uhr

freitags: 9 bis 13 Uhr

Am Freitag vor der Wahl (12. September) ist das Briefwahlbüro im Technischen Rathaus von 9 bis 15 Uhr geöffnet.

Wahlscheine: Was zu beachten ist

Wahlscheine (Briefwahlunterlagen) können grundsätzlich bis zum 12. September, 15 Uhr, beantragt werden. An diesem Tag können die Unterlagen persönlich im Technischen Rathaus abgeholt beziehungsweise an Ort und Stelle die Briefwahlstimme abgegeben werden. Sollten Sie die Unterlagen nicht persönlich abholen, ist eine Zustellung wegen des Postlaufs bis zum nächsten Tag nicht sichergestellt. Wenn ein Wahlschein beantragt wurde, kann nur noch mit diesem Wahlschein gewählt werden. Im Wahlraum sind Wählerinnen und Wähler ohne diesen Wahlschein nicht mehr wahlberechtigt. Eine Wahlbenachrichtigung ist kein Wahlschein. Am Samstag, 13. September, ist das Wahlamt in der Lessingstraße 26 von 9 bis 12 Uhr geöffnet, um in begründeten Fällen Ersatz-Wahlscheine auszustellen. Am Wahltag selbst, dem 14. September 2025, sind die Wahllokale von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

Rückgabe der Wahlunterlagen

Wer per Brief wählt, sollte seine Unterlagen nach Erhalt möglichst zügig ausfüllen und entweder direkt in den Briefwahlbüros abgeben oder per Post an die Stadt Hamm zurücksenden. Für eine fristgerechte Zustellung empfiehlt sich der Postversand spätestens bis Mittwoch, 10. September.

Der Wahlbrief muss spätestens am Wahltag, 14. September, bis 16 Uhr im Rathaus (Theodor-Heuss-Platz 16, 59065 Hamm) eingegangen sein. Die Stadt Hamm übernimmt das Porto innerhalb Deutschlands. Wichtig: Rote (Kommunalwahl) und orangene (Integrationsratswahl) Wahlbriefe werden am Wahlsonntag nicht in den Wahllokalen angenommen.

Für Rückfragen steht die Wahl-Hotline unter 02381 17-3590 oder per E-Mail an wahlen@stadt.hamm.de zur Verfügung.