Meldungsdatum: 14.08.2025
Alle, die am Wahltag verhindert sind oder das örtliche Wahllokal nicht besuchen möchten, können einen Wahlschein beantragen und die Stimme schon vor dem eigentlichen Wahltermin per Briefwahl abgeben. Ab sofort können die Wahlberechtigten unter www.suedlohn.de/wahlschein ihren Briefwahlantrag stellen.
Im Briefwahlbüro können wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger ihre Briefwahlunterlagen erhalten und direkt vor Ort wählen. Dabei sind die Wahlbenachrichtigung sowie der Lichtbildausweis mitzubringen. Das Briefwahlbüro befindet sich im Rathaus, -Bürgerbüro-, Winterswyker Str. 1, 46354 Südlohn. Der Zugang ist barrierefrei.
Die Öffnungszeiten sind wie folgt:
Neben der persönlichen Beantragung im Briefwahlbüro gibt es auch noch weitere Möglichkeiten, seine Briefwahlunterlagen zu beantragen:
Eine telefonische Antragsstellung ist generell nicht möglich.
Bei den genannten Möglichkeiten werden die Briefwahlunterlagen an die angegebene Anschrift versandt. So kann die Stimmabgabe zur Kommunalwahl 2025 zu Hause erfolgen. Anschließend müssen die Unterlagen im hellroten Wahlbriefumschlag per Post oder persönlich bei der Gemeinde Südlohn abgegeben werden.
Die Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens Sonntag, 14. September 2025, um 16.00 Uhr wieder bei der Gemeinde Südlohn eingetroffen sein.
Damit die Briefwahlunterlagen am Wahlsonntag rechtzeitig zur Gemeinde Südlohn zurückgesendet werden können, steht der Online-Antrag auf Zusendung der Briefwahlunterlagen nur bis einschließlich Dienstag, 9. September 2025, 12.00 Uhr, auf der gemeindlichen Internetseite zur Verfügung.
Es ist auch möglich, Briefwahlunterlagen für eine andere Person entgegen zu nehmen. In dem Fall muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht die Berechtigung dazu nachgewiesen werden. Die Wahlbenachrichtigung oder der Personalausweis der zu vertretenen Person reicht nicht aus. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist eine entsprechende Vollmacht abgedruckt, die von der Antragstellerin beziehungsweise vom Antragsteller zu unterschreiben ist. Bevollmächtigte Personen dürfen nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten.
Gemeinde Südlohn
Pressestelle der Gemeinde
Winterswyker Str. 1 - 46354 Südlohn
Telefon: 02862 58211
Email: presse@suedlohn.de
Web: https://suedlohn.de
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