Meldungsdatum: 18.08.2025
Am Sonntag, 14. September 2025, finden die Kommunalwahlen statt. Die 34.769 Wahlbenachrichtigungen für die Stadt Borken sind aktuell in Vorbereitung. Ab heute (18. August 2025) ist nun auch das Briefwahlbüro im Borkener Rathaus geöffnet. Im Briefwahlbüro können Bürgerinnen und Bürger ihre Briefwahlunterlagen erhalten und direkt vor Ort wählen. Dabei sind die Wahlbenachrichtigung sowie der Lichtbildausweis mitzubringen. Das Briefwahlbüro ist im Rathaus, Im Piepershagen 17, im großen Sitzungssaal (Gebäude A – 1. OG) zu finden. Der Zugang ist über den Haupteingang möglich.
Die Öffnungszeiten sind wie folgt:
• Montags bis mittwochs: 8 bis 16.30 Uhr
• Donnerstags: 8 bis 18 Uhr
• Freitags: 8 bis 12.30 Uhr
Neben der persönlichen Beantragung im Briefwahlbüro gibt es auch noch weitere Möglichkeiten, seine Briefwahlunterlagen zu beantragen:
• Online: auf der Internetseite der Stadt Borken unter borken.de/wahlen
• Online: Abscannen des personalisierten QR-Codes auf der Wahlbenachrichtigung
• Per Post: Beantragung auf postalischem Weg durch Ausfüllen des Wahlscheinantrages auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung und Zusendung des Antrages per Post an die Stadt Borken
• Per E-Mail: E-Mail an wahlen@borken.de unter Nennung des Vornamens, Nachnamens, Geburtsdatum und Anschrift
Eine telefonische Antragsstellung ist generell nicht möglich.
Bei den genannten Möglichkeiten werden die Briefwahlunterlagen an die angegebene Wohnanschrift versandt. So kann die Stimmabgabe zur Kommunalwahl 2025 zu Hause erfolgen. Anschließend müssen die Unterlagen im hellroten Wahlbriefumschlag per Post oder persönlich bei der Stadt Borken abgegeben werden. Die Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens Sonntag, 14. September 2025, um 16 Uhr bei der Stadt Borken eingetroffen sein. Damit die Briefwahlunterlagen am Wahlsonntag rechtzeitig zur Stadt Borken zurückgesendet werden können, steht der Online-Antrag auf Zusendung der Briefwahlunterlagen nur bis einschließlich Montag, 8. September 2025, um 12 Uhr, auf der städtischen Internetseite zur Verfügung.
Es ist auch möglich, Briefwahlunterlagen für eine andere Person entgegen zu nehmen. In dem Fall muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht die Berechtigung dazu nachgewiesen werden. Die Wahlbenachrichtigung oder der Personalausweis der zu vertretenen Person reicht nicht aus. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist eine entsprechende Vollmacht abgedruckt, die von der Antragstellerin beziehungsweise vom Antragsteller zu unterschreiben ist. Bevollmächtigte Personen dürfen nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten.
Zum Hintergrund:
Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag:
• Deutsche/Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 Grundgesetzes oder Unionsbürger/Unionsbürgerin ist,
• das 16. Lebensjahr vollendet hat,
• seit dem 16. Tag vor der Wahl in Borken seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebiets hat,
• nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Stadt Borken
Fachabteilung Kommunikation
Pressestelle:
Frau Nathalie Baumeister
Frau Isabell Wübbels
Im Piepershagen 17
46325 Borken
Telefon (02861) 939-106/ -149
Telefax (02861) 939-62-106
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Internet: https://www.borken.de/
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