Meldungsdatum: 15.08.2025
Der Landkreis Leer möchte das Schulangebot für Kinder und Jugendliche mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf im Bereich emotionale und soziale Entwicklung ausbauen. Dafür sucht er geeignete private Schulträger, die die Voraussetzungen erfüllen, um eine solche Schule einzurichten und dauerhaft zu betreiben.
Die Kreisverwaltung hat deshalb ein Interessenbekundungsverfahren eingeleitet, so dass sich interessierte Träger melden können. Es wurden auch bereits bekannte Träger angeschrieben.
Ein Interessenbekundungsverfahren ist keine förmliche Ausschreibung. Es dient dazu, den Bedarf zu ermitteln und eine mögliche Schulgründung in privater Trägerschaft vorzubereiten.
Das Verfahren läuft bis zum 30. September 2025. Weitere Informationen unter www.lkleer.de/OrtsüblicheBekanntmachungen.
Die Schule für emotionale und soziale Entwicklung soll ein verlässliches und qualitativ hochwertiges Bildungsangebot machen. Gedacht ist sie für Schülerinnen und Schüler, die im Bereich der emotionalen und sozialen Entwicklung erheblichen Unterstützungsbedarf haben.
Landkreis Leer
-Der Landrat-
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