Meldungsdatum: 15.08.2025

Immer wieder schwere Unfälle mit E-Scootern

Unfallkommission des Kreises Recklinghausen informiert über Regeln für Scooter-Fahrer

Von den Straßen sind sie kaum noch wegzudenken: E-Scooter. Doch leider gibt es auch immer wieder Unfälle mit den Scootern im Straßenverkehr. Welche Regeln für die Elektrofahrzeuge gelten, darüber klärt die Unfallkommission des Kreises Recklinghausen auf.

Häufig liegt der Fokus der Schuldfrage nach solchen Unfällen beim Autofahrer, doch auch für die Menschen, die mit E-Scootern unterwegs sind, hat die Straßenverkehrsordnung einige Regeln aufgestellt. „Zwar sind die E-Scooter deutlich kleiner und wendiger als Autos“, weiß Andrea Hake vom Fachdienst Straßenverkehr beim Kreis Recklinghausen, die für die überörtlichen Unfallkommissionen in neun von zehn Städten zuständig ist, „aber auch die Nutzer von E-Scootern müssen sich an Regeln halten, um das Miteinander im Straßenverkehr zu fördern und das Risiko für Unfälle zu minimieren.“

Deutlich mehr Unfälle
Die Zahl der Unfälle ist im Kreis Recklinghausen von 72 im Jahr 2021 auf 123 Verkehrsunfälle im Jahr 2024 gestiegen. „Die Dunkelziffer ist deutlich höher“, so Hake.

Maßgeblich für das Fahren mit E-Scootern ist die „Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung“. In dieser steht zum Beispiel, dass auch der E-Scooter einer Versicherungspflicht unterliegt, die durch eine Plakette optisch sichtbar sein muss. Ebenso benötigen die Roller eine Betriebserlaubnis, um legal am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen. Was viele nicht wissen: Es gibt ein Mindestalter, um einen E-Scooter im Straßenverkehr fahren zu dürfen – es beträgt 14 Jahre.

„Man sieht immer wieder, dass zwei Personen auf den Scootern stehen. Das ist aber gefährlich und erhöht das Unfallrisiko. Pro Roller ist nur eine Person erlaubt. Und sind es mehrere Roller, dürfen sie nur hintereinanderfahren“, so Polizeihauptkommissar Martin Heitkamp aus der Verkehrsdirektion der Recklinghäuser Polizei.

Viele Regeln wie für Radfahrer
„Für die Fahrt mit dem E-Scooter gelten die meisten Regeln, die auch Radfahrer einhalten müssen“, erklärt Hake. So dürfen innerhalb geschlossener Ortschaften Elektrokleinstfahrzeuge wie E-Scooter nur baulich angelegte Radwege, gemeinsame Geh- und Radwege sowie Radfahrstreifen und Fahrradstraßen befahren. Sollte keiner der genannten Wege vorhanden sein, ist die Straße zu benutzen.

Auf Gehwegen und in Fußgängerzonen darf man nicht mit E-Scootern fahren. Sie genießen außerdem keine Vorrechte auf dem Fußgängerüberweg und sollten daher – wie auch Fahrräder - über den Zebrastreifen geschoben werden. Außerhalb geschlossener Ortschaften darf der Seitenstreifen oder, wenn keiner vorhanden ist, die Fahrbahn genutzt werden. An Ampeln zählt das Signal für Radfahrer oder, wenn keines vorhanden ist, das Signal für den fließenden Verkehr.

Rücksicht ist das A und O
Wer mit dem E-Scooter auf Radverkehrsflächen unterwegs ist, muss auf die Radfahrer Rücksicht nehmen und erforderlichenfalls die Geschwindigkeit an den Radverkehr anpassen. Schnelleren Radfahrern muss das Überholen ohne Behinderung ermöglicht werden. Auf gemeinsamen Geh- und Radwegen haben Fußgänger Vorrang und dürfen weder behindert noch gefährdet werden. Wenn nötig, muss auch hier die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr angepasst werden.

Wenn ein Verbotszeichen für Kraftfahrzeuge besteht, darf dort nur gefahren werden, wenn dies durch ein Zusatzzeichen ausdrücklich erlaubt wird. Dabei handelt es sich um ein rechteckiges Schild mit Piktogramm eines Rollers mit Stromkabel und dem Wort „frei“.

Wer denkt, der E-Scooter sei eine gute Alternative zum Auto, wenn es ein paar Bier mehr geworden sind, liegt damit falsch. Bei Alkohol und Drogen gelten die gleichen strengen Bestimmungen wie für Autofahrer. „Fahrer unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit dürfen also gar keinen Alkohol trinken, wenn sie mit dem E-Scooter unterwegs sind“, erklärt Polizeihauptkommissar Heitkamp.

Halten sich die E-Scooter-Fahrer nicht an die Vorgaben der Straßenverkehrsordnung kann es richtig teuer werden, wie ein Blick in den aktuellen Bußgeldkatalog deutlich macht. Wer auf dem Gehweg fährt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Beim Gebrauch eines Handys während der Fahrt wird neben einer Geldstrafe auch ein Punkt in Flensburg fällig.

Erhöhte Unfallgefahr wegen kleiner Räder
Wer mit einem E-Scooter fährt, sollte daran denken, dass durch die kleinen Räder eine erhöhte Unfallgefahr bei Unebenheiten auf Radwegen oder Fahrbahnen, zum Beispiel durch Kopfsteinpflaster oder Bordsteinkanten besteht. Dies gilt insbesondere bei nassem Untergrund. „Ratsam ist es auch, auffällige Kleidung zu tragen, um von den anderen Verkehrsteilnehmern besser gesehen zu werden“, so Heitkamp.

Andrea Hake ergänzt: „Wichtig ist, dass sich die Nutzer mit den Regeln für das Fahren von E-Rollern auseinandersetzen. Am Ende geht es vor allem um ihre eigene Sicherheit.“

 

Kontakt: Öffentlichkeitsarbeit, Lena Heimers, Telefon: 02361/53-4712, E-Mail: l.heimers@kreis-re.de