Meldungsdatum: 15.08.2025
Münster (SMS) Mehr als 251.000 der aktuell gut 322.000 Münsteranerinnen und Münsteraner sind berechtigt, an den Kommunalwahlen am 14. September teilzunehmen und über die neue Oberbürgermeisterin oder den neuen Oberbürgermeister sowie den Rat und die Bezirksvertretungen mitzubestimmen. Diese Zahl geht aus dem Verzeichnis der Wahlberechtigten hervor, das das städtische Wahlamt erstellt hat. Wer hier registriert ist, erhält per Post eine Wahlbenachrichtigung. Das Wahlamt verschickt die Briefe ab Dienstag, 19. August. Weil das Verzeichnis der Wahlberechtigten ständig aktualisiert wird, kann sich deren Anzahl bis zum Wahltag noch ändern.
Die Wahlbenachrichtigungen werden bei dieser Wahl erstmals in Münster nicht als Karte, sondern als Brief verschickt. So sollen die Benachrichtigungen für die Bürgerinnen und Bürger besser lesbar sein. Da die Stadt die Briefe blockweise versendet, ist es möglich, dass Mitglieder desselben Haushalts ihre Benachrichtigungen an unterschiedlichen Tagen bekommen. Aktuell geht die Stadt davon aus, dass bis zum 24. August alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger ihre Benachrichtigung erhalten haben.
Der Brief informiert über die Wahlzeit am Wahltag und das Wahllokal. 189 Wahllokale öffnen am 14. September in Münster jeweils von 8 bis 18 Uhr zur Stimmabgabe und im Anschluss zur öffentlichen Begleitung der Auszählung. Für die meisten Wählerinnen und Wähler ändert sich im Vergleich zur Bundestagswahl im Februar nichts – bis auf wenige Ausnahmen bleiben die Wahlräume in den jeweiligen Bezirken unverändert.
Briefwahl, Stichwahl und Wahl zum Integrationsrat
Wer am Wahltag nicht persönlich ins Wahllokal kommen möchte, erhält über den Benachrichtigungsbrief auch alle Informationen zur Beantragung eines Wahlscheins für die Briefwahl. Der Antrag kann sowohl online als auch postalisch gestellt werden.
Die Wahlbenachrichtigungen gelten sowohl für die Wahlen am 14. September als auch für eine mögliche Stichwahl für das Amt der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters. Sofern am 14. September keine Kandidatin oder kein Kandidat mehr als 50 Prozent aller Stimmen erhält, findet die Stichwahl am 28. September statt. In diesem Fall würde die Stadt keine gesonderten Wahlbenachrichtigungen verschicken. Auch für eine mögliche Stichwahl können bereits Briefwahlunterlagen beantragt werden.
Knapp 60.000 Münsteranerinnen und Münsteraner erhalten außerdem eine Wahlbenachrichtigung zur Wahl zum Integrationsrat der Stadt Münster, die ebenfalls am 14. September stattfindet. Wahlberechtigt sind Menschen mit Zuwanderungsgeschichte. Auch für diese Wahl nimmt die Stadt Briefwahl-Anträge entgegen.
Zentrales Wahlbüro öffnet am 19. August
Ebenfalls am Dienstag, 19. August, öffnet Münsters zentrales Wahlbüro im Stadthaussaal des Stadthauses 1 (Klemensstraße 10) seine Türen. Der Eingang befindet sich auf der Rückseite des Gebäudes am Platz des Westfälischen Friedens im Rathausinnenhof. Es ist barrierefrei zugänglich – etwa über den Vorplatz des Stadthauses 1 (Bushaltestelle „Klemensstraße“). Im Wahlbüro können alle Wahlberechtigten persönlich ihre Wahlunterlagen beantragen und anschließend direkt wählen. Die Stadt bittet darum, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass und möglichst auch den ausgefüllten Wahlbenachrichtigungsbrief mitzubringen.
Das Wahlbüro im Stadthaussaal öffnet montags bis freitags jeweils von 8 bis 18 Uhr sowie samstags von 8 bis 16 Uhr. Der letzte Öffnungstag ist Freitag, 12. September. Hier schließt das Wahlbüro bereits um 15 Uhr – der letztmögliche Termin, um direkt vor Ort im Stadthaus zu wählen.
Weitere Informationen zu den Kommunalwahlen sowie zur Wahl zum Integrationsrat gibt es auf der städtischen Website unter www.stadt-muenster.de/wahlen. Bis Dienstag, 9. September, 8 Uhr, ist hier auch die Online-Beantragung der Briefwahl möglich.
Bild Wahlbenachrichtigung: Ab Dienstag, 19. August, verschickt die Stadt Münster die Wahlbenachrichtigungen für die Kommunalwahlen im September – zum ersten Mal als Brief und nicht mehr als Karte. Foto: Stadt Münster. Veröffentlichung mit dieser Pressemitteilung honorarfrei.
Bild Wahlbüro: Münsters zentrales Wahlbüro im Stadthaussaal des Stadthauses 1 (Klemensstraße 10) öffnet ab Dienstag, 19. August. Foto: Stadt Münster. Veröffentlichung mit dieser Pressemitteilung honorarfrei.
Ab Dienstag, 19. August, verschickt die Stadt Münster die Wahlbenachrichtigungen für die Kommunalwahlen im September – zum ersten Mal als Brief und nicht mehr als Karte.
Münsters zentrales Wahlbüro im Stadthaussaal des Stadthauses 1 (Klemensstraße 10) öffnet ab Dienstag, 19. August.
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