Meldungsdatum: 25.08.2025

Verwaltung erarbeitet Masterplan Parken

Teil der Umsetzung des Mobilitätsentwicklungsplans (MEP)

Im Februar dieses Jahres hatte der Rat den Mobilitätsentwicklungsplan (MEP) 2035+ als ganzheitliche und strategische Planungsgrundlage der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis genommen. Unter der Überschrift „Braunschweig. Gemeinsam. Bewegen“ formuliert der MEP Weichenstellungen der nächsten zehn bis 15 Jahre für den Verkehr auf Straßen und Schienen, für den öffentlichen Personennahverkehr wie für den motorisierten und nicht-motorisierten individuellen Verkehr und den Wirtschaftsverkehr.

 

Insgesamt befinden sich bereits 36 der 88 MEP-Maßnahmen (entsprechend rund 40 Prozent) in der Bearbeitung. In den kommenden fünf Jahren sollen weitere 27 Maßnahmen hinzukommen. Teilweise wird deren Umsetzung bereits jetzt vorbereitet. Bis 2035 sollen etwa 95 Prozent des MEP-Handlungskonzeptes in Bearbeitung sein.

 

Die Verwaltung hat nun eine zeitlich gestaffelte Umsetzungsstrategie vorgelegt und darüber den Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben öffentlich informiert. Zwei Handlungsfelder, Parken und Fußwege, zu denen politische Änderungsanträge beschlossen wurden, sind priorisiert.

 

„Die im Mobilitätsentwicklungsplan vorgesehenen Maßnahmen zum Thema Parken können nicht getrennt voneinander, sondern müssen in einem Gesamtzusammenhang bearbeitet werden,“ hebt Stadtbaurat Heinz-Georg Leuer hervor. „Die Verwaltung wird daher die einzelnen Maßnahmen in einem Masterplan Parken zusammenzuführen.“ Hierfür seien gegebenenfalls ergänzende Untersuchungen erforderlich. Eine wissenschaftliche Begleitung wird geprüft.  

 

Zentrale thematische Punkte des Masterplans sind:

 

Planung von Quartiersgaragen in Neubaugebieten forcieren und Nachrüstung prüfen

 

Damit wurde bereits begonnen, indem die Vorhaltung von Flächen für Quartiersgaragen in den Bebauungsplanverfahren für neue Baugebiete betrachtet wird und wenn möglich erfolgt (z. B. in Wenden-West und Rautheim). Erste Kostenschätzungen wurden angestellt. Aktuell erfolgt eine Interessenabfrage bei in Braunschweig tätigen Parkhausbetreibern. Finanzierung und Trägerschaft sind erschwert, weil die Stellplatzpflicht für Wohnungen in Niedersachsen abgeschafft wurde. Auch bei der Weiterentwicklung bestehender Wohnbebauung soll die Einrichtung von Quartiersgaragen geprüft werden.

 

Umsetzung des Parkraummanagements

 

Das Parkraummanagement wurde bereits erweitert: mit der Ausweitung des gebührenpflichtigen Parkens innerhalb der Okerumflut, aktuell im Bereich   Helmstedter Straße. Derzeit wird ein Konzept für das Universitätsviertel erarbeitet. Es soll abgestimmt auf

die geplante Bewirtschaftung der privaten Universitätsparkplätze umgesetzt werden. Die Erstellung einer gesamtstädtischen Strategie für das Parkraummanagement einschließlich politischer Beschlussfassung ist für 2027 vorgesehen. Eine Umsetzung kann nur sukzessive erfolgen.

 

Weitere Aspekte des Masterplans Parken werden die standardisierte und regelmäßige Parkraum-Bedarfsprüfung und die Überarbeitung des städtischen Parkleitsystems sein. Für eine digitale Parkraumüberwachung gibt es derzeit keine rechtlichen Rahmenbedingungen.  

 

Die Erarbeitung von Qualitätsstandards für Fußwege soll noch in diesem Jahr beauftragt werden. Unabhängig davon fließen die Belange des Fußverkehrs durch die Berücksichtigung bestehender Vorschriften bereits jetzt als Daueraufgabe in die Planungsprozesse ein.

 

Weitere Einzelheiten in der Mitteilung Mitteilung 25-26052 unter www.braunschweig.de/ratsinfo.