Meldungsdatum: 25.08.2025
Werden Fahrräder oder E-Scooter durch die Innenstadt gefahren, birgt dies eine größere Gefahr für Zusammenstöße. Deshalb ist das Befahren der Fußgängerzone zu den Stoßzeiten nicht zulässig. Der Wunsch nach mehr optischer Präsenz dieses Verbots wurde verstärkt an Bürgermeister Andreas Stegemann in seiner wöchentlichen Sprechstunde herangetragen, sodass dieser sich dafür einsetzt hat. Die acht neuen Bodenpiktogramme sind in direkter Nähe zu den Stellen angebracht, an denen sich auch die Schilder mit dem Hinweis befinden, dass die Fußgängerzone beginnt. „Wir hoffen, so die Aufmerksamkeit zu steigern und appellieren noch einmal daran, dass sich alle an die Regeln halten“, sagt Holger Korf vom Halterner Ordnungsamt. Die Piktogramme sollen zunächst solange bleiben, bis diese verschlissen sind. Im Anschluss wird die Stadt prüfen, ob sich mittlerweile ein Bewusstsein entwickelt hat oder die Maßnahme fortgesetzt werden soll.
Bürgerinnen und Bürger, die dauerhaft auf Elektromobile, Therapieräder, Dreiräder oder Krankenfahrstühle angewiesen sind, können nach wie vor eine Genehmigung erhalten, um mit Schrittgeschwindigkeit durch die Fußgängerzone fahren zu dürfen. Damit soll es ihnen erleichtert werden, Einkäufe zu erledigen und aktiv am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Voraussetzung ist eine ärztliche Bescheinigung, die bestätigt, dass eine Gehstrecke von höchstens 100 Metern nicht allein bewältigt werden kann. Außerdem muss der Haupt- oder Nebenwohnsitz in Haltern am See liegen.
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