Meldungsdatum: 25.08.2025
Die Wahlbenachrichtigungen für die Kommunalwahl am 14. September 2025 sollten den rund 305.000 Wahlberechtigten im Kreis Borken seit dem 24. August 2025 vorliegen. Wer bisher keine Benachrichtigung erhalten hat, sollte sich umgehend mit dem Wahlamt seines Wohnortes in Verbindung setzen, damit eine Nachprüfung erfolgen kann. Darauf weist Kreisdirektor Dr. Ansgar Hörster in seiner Funktion als Kreiswahlleiter hin.
Er macht besonders darauf aufmerksam, dass das Wahlrecht bei der Kommunalwahl bereits ab 16 Jahren ausgeübt werden kann. Im Kreis Borken betrifft dies rund 18.200 junge Menschen, die erstmals bei einer Kommunalwahl wahlberechtigt sind.
Mit der Wahlbenachrichtigung werden alle Wahlberechtigten unter anderem darüber informiert, in welchem Wahllokal sie am 14. September ihre Stimme abgeben können. Die Wahlbenachrichtigung enthält darüber hinaus auch die Informationen, wie Briefwahlunterlagen beantragt werden können. Hierfür gibt es verschiedene Möglichkeiten:
Für eine möglichst bequeme Beantragung enthalten die Wahlbenachrichtigungen in der Regel einen personalisierten QR-Code. Nach dem Einscannen führt dieser direkt zu einem vorausgefüllten Online-Antrag. Die Briefwahlunterlagen können zudem über die Online-Portale angefordert werden, die auf den Internetseiten der Kommunen zu finden sind. Möglich ist auch ein schriftlicher Antrag, zum Beispiel über den auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckten Antragsvordruck. Telefonische Anträge sind hingegen nicht zulässig.
Schließlich kann die Briefwahl auch direkt im Rathaus bzw. Briefwahlbüro beantragt werden. Hierzu sollten Personalausweis und die Wahlbenachrichtigung mitgebracht werden. Die Unterlagen werden direkt vor Ort ausgehändigt. Auf Wunsch kann sogar direkt an Ort und Stelle gewählt werden.
Dr. Hörster appelliert: „Mit der Ausübung des Wahlrechts können Sie die Zukunft in Ihrer Kommune und im Kreis Borken mitgestalten. Wahlberechtigte, die am Wahlsonntag verhindert sind, sollten die Möglichkeit der Briefwahl nutzen und so von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen!“
Briefwahlanträge können bis spätestens Freitag, 12. September 2025, bis 15 Uhr gestellt werden. Es wird allerdings empfohlen, Briefwahl möglichst frühzeitig zu beantragen, damit für die Bearbeitungszeit und die Postlaufzeiten zum Antragsteller und zurück genügend Zeit zur Verfügung steht. Zu beachten ist auch, dass die Online-Antragsmöglichkeit in der Regel kurz vor der Wahl deaktiviert wird, da bei zu kurzfristiger Antragstellung die rechtzeitige Übersendung der Wahlunterlagen nicht gewährleistet werden kann.
Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag bis 16 Uhr bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle vorliegen – später eingehende Wahlbriefe können bei der Auszählung nicht mehr berücksichtigt werden.
Weitere Informationen zur Kommunalwahl finden sich unter www.kreis-borken.de/kommunalwahl2025.
Pressekontakt: Fabienne Toholt (Volontärin) 02861 / 681-2428
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