Meldungsdatum: 29.08.2025
Münster (SMS) Seit der Öffnung des Wahlbüros vor eineinhalb Wochen im Stadthaussaal des Stadthauses 1 (Klemensstraße 10) haben dort rund 5.900 Bürgerinnen und Bürger Briefwahl beantragt und direkt vor Ort ihre Stimme abgegeben. Insgesamt haben etwa 9.500 der mehr als 250.000 wahlberechtigten Münsteranerinnen und Münsteraner bereits gewählt.
Mehr als 44.000 Wahlscheine für die Briefwahl haben die Mitarbeitenden des Wahlamtes bislang ausgestellt. Wer am Wahlsonntag (14. September) nicht persönlich ins Wahllokal kommen möchte, um über einen neuen Oberbürgermeister oder eine Oberbürgermeisterin, den Rat der Stadt und die Bezirksvertretungen abzustimmen, kann einen Wahlschein online, im zentralen Wahlbüro oder per Post beantragen. Die Informationen dazu stehen in der Wahlbenachrichtigung und online unter www.stadt-muenster.de/wahlen.
Online kann die Briefwahl bis Dienstag, 9. September, 8 Uhr, beantragt werden. Die Stimmabgabe im Wahlbüro im Stadthaussaal ist bis zum 12. September möglich. Das Wahlbüro öffnet montags bis freitags, jeweils von 8 bis 18 Uhr sowie samstags von 8 bis 16 Uhr. Der letzte Öffnungstag ist Freitag, 12. September. An diesem Tag schließt das Wahlbüro um 15 Uhr.
Am 14. September öffnen dann 189 Wahllokale in Münster jeweils von 8 bis 18 Uhr. Für die Wahl im Wahllokal oder Wahlbüro sollten Bürgerinnen und Bürger die Wahlbenachrichtigung und einen gültigen Personalausweis - Unionsbürger ihren Identitätsnachweis - oder Reisepass mitbringen.
Wahl zum Integrationsrat
Knapp 60.000 Münsteranerinnen und Münsteraner haben am 14. September zudem die Berechtigung, über den Integrationsrat der Stadt Münster abzustimmen. Von den Wahlberechtigten haben bislang etwa 1.900 Menschen online die Briefwahl beantragt, rund 350 haben das zentrale Wahlbüro besucht und die Wahlunterlagen dort beantragt.
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
Etwa 2.500 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden in den insgesamt 189 Wahllokalen sowie bei der Briefwahlauszählung benötigt, weitere 2.000 Helfende sind für eine mögliche Stichwahl für das Amt der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters erforderlich.
Das Wahlamt ist aktuell mit den noch immer eingehenden Rückmeldungen beschäftigt und besetzt die noch offenen Posten. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich weiterhin für das Ehrenamt der Wahlhelfenden bei der Stadt über die Webseite des Wahlamtes melden: www.stadt-muenster.de/wahlen/wahlhelfende.
Mögliche OB-Stichwahl am 28. September
Sollte am 14. September keine Kandidatin oder kein Kandidat für das Amt der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters mehr als 50 Prozent der gültigen Stimmen erhalten, findet eine Stichwahl am 28. September statt.
Weitere Informationen zu den Kommunalwahlen sowie zur Wahl zum Integrationsrat gibt es online unter www.stadt-muenster.de/wahlen.
Foto: Im Wahlbenachrichtigungsbrief finden die Wahlberechtigten alle Infos zur Beantragung der Briefwahlunterlagen. Unter anderem ist das per QR-Code möglich. Foto: Stadt Münster. Veröffentlichung mit dieser Pressemitteilung honorarfrei.
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