Meldungsdatum: 01.09.2025

Stadt stellt Weichen für zukunftssichere Ausrichtung von Abfallwirtschaft und Straßenreinigung

Die Stadtverwaltung hat eine Grundsatzentscheidung für die zukünftige Ausrichtung der Abfallwirtschaft sowie der Straßenreinigung und des Winterdienstes ab dem Jahr 2031 auf den Weg gebracht.

 

Von der Stadt beauftragte Gutachter haben überzeugend dargelegt, dass die derzeitigen vertraglichen Grundlagen nach jahrzehntelanger Laufzeit nicht mehr flexibel genug sind, um den Anforderungen einer modernen und zukunftsfähigen Abfallwirtschaft gerecht zu werden. Sie bieten zudem keine hinreichende Investitions- und Planungssicherheit mehr, was jedoch die Basis für eine moderne Abfallwirtschaft und Straßenreinigung für die kommenden Jahre bzw. Jahrzehnte ist. Da Abfallwirtschaft und Straßenreinigung im Rahmen der Daseinsvorsorge von hoher Bedeutung sind, ist eine zukunftsorientierte Neugestaltung dieser Verträge unerlässlich.

 

Die Verwaltung folgt der klaren Empfehlung der Gutachter. Im ersten Schritt soll ein europaweites Vergabeverfahren konzipiert und durchgeführt werden. Ziel ist es, entsprechend der bewährten Praxis, ein privatwirtschaftliches Unternehmen mit der Erfüllung dieser Leistungen ab Januar 2031 zu beauftragen (sogenanntes Betreibermodell). Dies sieht eine Beschlussvorlage vor, die die Verwaltung dem Rat vorgelegt hat.

 

Sofern der Rat den Vorschlägen folgt, wird die Stadtverwaltung bei der Gestaltung des Vergabeverfahrens großen Wert darauflegen, dass die aktuell geltenden und in der Braunschweiger Bevölkerung akzeptierten fachlichen Standards auch in der Nachfolgeregelung berücksichtigt werden. Zudem bleibt die Gebührenstabilität in den Bereichen Abfallwirtschaft und Straßenreinigung ein wesentliches Ziel.

 

Die Durchführung des neuen Verfahrens wird aufgrund der Vielzahl der zu regelnden Leistungsbereiche mit einem hohen zeitlichen Aufwand verbunden sein. Die Verwaltung geht davon aus, dass eine abschließende Entscheidung des Rates bis Mitte 2028 getroffen werden kann. Erst im Rahmen dieser politischen Entscheidung soll dann auch ein Beschluss über die Kündigung der bisherigen Leistungsverträge zwischen der Stadt Braunschweig und der ALBA Braunschweig GmbH über Straßenreinigung, Winterdienst und Abfallwirtschaft herbeigeführt werden.

Die Stadtverwaltung weist klarstellend darauf hin, dass die Leistungen im Bereich Abfallwirtschaft und Straßenreinigung in jedem Fall bis Ende 2030 unverändert von ALBA erbracht werden. Bis dahin werden die bestehenden Leistungen unverändert fortgeführt. Welche Nachfolgeregelung es dann ab dem Jahr 2031 gibt, hängt von der Entscheidung des Vergabeverfahrens ab, an dem sich auch ALBA selbstverständlich wieder beteiligen kann.

 

Mit der entsprechenden Beschlussvorlage (25-26269 unter www.braunschweig.de/ratsinfo) wird sich zunächst der Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben am 2. September befassen. Die Entscheidung soll der Rat am 16. September treffen.

 

 

Zum Hintergrund:

 

Die im Jahr 2000 mit ALBA geschlossenen Verträge sahen eine Mindestlaufzeit bis Ende 2020 vor. Von der Möglichkeit, die Vertragsdauer durch Verzicht auf eine Kündigung um fünf Jahre zu verlängern, hat die Stadtverwaltung aufgrund entsprechender Ratsbeschlüsse zweimal Gebrauch gemacht, fristgemäß jeweils zwei Jahre vor Vertragsablauf (2018 und 2023).

 

Eine weitere Entscheidung steht für 2028 an. Zur Vorbereitung hat die Verwaltung juristische und wirtschaftlich-ingenieurtechnische Gutachter beauftragt, zu prüfen, ob die 2030 seit 30 Jahren bestehenden Leistungsverträge ein weiteres Mal verlängert werden könnten. Die Gutachter arbeiteten heraus, dass aufgrund geänderter gesetzlicher Vorgaben sowie einem sich wandelnden Leistungskatalog diverser Änderungsbedarf bei den Vertragsinhalten besteht. Zugleich sind die Regelungen nicht flexibel genug, um den Anforderungen an eine moderne und zukunftsfähige Abfallwirtschaft zu genügen. Darüber hinaus gebiete insbesondere auch der Wettbewerbsgrundsatz nach der bisherigen Laufzeit eine Neuausschreibung.

 

Die Gutachter haben zudem aufgezeigt, dass die Leistungsverträge auch ALBA aufgrund der jeweils fünfjährigen Verlängerung der Vertragslaufzeit mittlerweile keine hinreichende Investitions- und Planungssicherheit mehr vermitteln. Die Vornahme notwendiger Investitionen durch einen Vertragspartner setzt aber Planungssicherheit voraus.