Meldungsdatum: 03.09.2025

Personalausweis bei Kommunalwahl sinnvoll

Münster (SMS) Die Stadt Münster empfiehlt den Wahlberechtigten, zur Stimmabgabe bei der Kommunalwahl ihren Personalausweis vorzuhalten. „Die Wahlvorstände sind berechtigt, sich den Personalausweis bei Zweifeln an der Identität vorzeigen zu lassen“, erklärt Stadtdirektor Thomas Paal in seiner Funktion als Wahlleiter und räumt mit einem häufigen Missverständnis auf: Die Wahlbenachrichtigung, die in Münster bis zum 23. August an rund 251.000 Wahlberechtigte verschickt wurde, ist eben nur eine Benachrichtigung mit organisatorischen Hinweisen zur Wahl.

Rechtlich verbrieft die versandte Wahlbenachrichtigung allein noch keinen Anspruch auf Aushändigung der Wahlunterlagen. So kann beispielsweise nicht ausgeschlossen werden, dass Wahlbenachrichtigungen in Einzelfällen falsch adressiert wurden – etwa, wenn es im Vorfeld des Versands zu Adressänderungen kam. Paal: „Berechtigte dürfen auch ohne Wahlbenachrichtigung wählen, müssen dann aber ihren Personalausweis vorlegen.“

Umgekehrt sei der Missbrauch von Wahlbenachrichtigungen, die in falsche Hände geraten sind, eine Straftat. Paal: „Es gibt keine generelle Pflicht zur Vorlage eines Personalausweises bei der Wahl, nach der Kommunalwahlordnung sollen die Wahlberechtigten jedoch ausdrücklich aufgefordert werden, einen gültigen Personalausweis oder ein anderes geeignetes Ausweisdokument mitzubringen. Aus gutem Grund, das erleichtert den Wahlvorständen die Feststellung der Wahlberechtigung und trägt somit zu einem guten Ablauf der Stimmabgabe bei.“