Meldungsdatum: 04.09.2025

Zentraler Betriebshof Herten (ZBH) klärt über Laubentsorgung auf

Bereits jetzt erhält der Zentrale Betriebshof Herten (ZBH) viele Fragen von Hertenerinnen und Hertenern zum Thema „Laubentsorgung“. Wer ist zuständig? Wohin mit den vielen Blättern? Wann werden die Laubcontainer aufgestellt? Darauf gibt der ZBH nun Antworten.

Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sind für die Reinigung von Geh- und Radwegen zuständig. Sie können diese Aufgabe auch an ihre Mieterinnen und Mieter übertragen. Weil besonders nasses Laub auf Geh- und Radwegen ein erhebliches Risiko für Unfälle darstellt, sollte also am besten schnell zum Besen gegriffen werden. Allerdings dürfen die Blätter nicht in die Straßenrinnen gefegt werden. Das kann zur Verstopfung der Gullys und zum Defekt der Kehrmaschinen führen. Hierdurch bedingt kann unter Umständen eine Reinigung nicht, oder nicht zufriedenstellend, durchgeführt werden. Blätter gehören deshalb in die eigene Biotonne oder auf den eigenen Komposthaufen. Sollte allerdings dafür kein ausreichender Platz sein, können Bürgerinnen und Bürger Laub bis zu einem Kubikmeter kostenfrei am Wertstoffhof des ZBH (Zum Bauhof 5, 45701 Herten) abgeben.

Ab Montag, 6. Oktober, können sich Hertenerinnen und Hertener für die Blätterentsorgung auch Laubsäcke kostenfrei an der Zentrale des ZBH (Zum Bauhof 5, 45701 Herten) oder an der Information des Rathauses (Kurt-Schumacher-Straße 2, 45699 Herten) abholen. Ab diesem Zeitpunkt führen die ZBH-Mitarbeitenden auf den Abfallsammelfahrzeugen und Kehrmaschinen die Laubsäcke auch mit und teilen sie auf Wunsch gerne aus.

Bei den Laubsäcken gilt, dass nur Blätter der städtischen Bäume hineindürfen. Die gefüllten Laubsäcke werden voraussichtlich Anfang Dezember vom ZBH eingesammelt. Der genaue Termin wird rechtzeitig online auf www.herten.de bekannt gegeben. Weil von verwehten Laubsäcken auf Fahrbahnen und Gehwegen eine Unfallgefahr ausgeht, müssen Bürgerinnen und Bürger die Laubsäcke auf ihrem eigenen Grundstück bis zur Abholung durch den ZBH lagern. Eine sogenannte „wilde Abfallablagerung“ auf Fahrbahnen und Gehwegen wird mit einem Bußgeld geahndet. Bürgerinnen und Bürger, die nicht bis zur Laubabholung durch den ZBH warten möchten, können die Laubsäcke vorher auch selber zum Wertstoffhof des ZBH bringen und dort abgeben.

Eine weitere Möglichkeit, Blätter richtig zu entsorgen, bieten die 227 Laubcontainer, die ebenfalls ab dem 6. Oktober von den ZBH-Mitarbeitenden im gesamten Stadtgebiet aufgestellt werden. In den Laubcontainer gehört städtisches Laub hinein, jedoch kein verunreinigtes Laub oder andere Grünabfälle. Bei mehrfacher Fehlbefüllung behält sich der ZBH das Recht vor, den Container ersatzlos vom Standort abzuziehen.

Thomas Ortwein, verantwortlich für die Straßenreinigung und den Winterdienst am ZBH, erklärt weiter zum Thema Laubcontainer im Stadtgebiet: „Standort und Größe der Behälter richten sich nach Anzahl und Art der städtischen Bäume in den einzelnen Straßen. Doch dieser Entsorgungsservice ist auch mit einem hohen Aufwand für den ZBH verbunden. Denn meine Kolleginnen und Kollegen leeren die Behältnisse neben ihrem eigentlichen Tagesgeschäft.“ Aus diesem Grund bittet der ZBH Bürgerinnen und Bürgern um Verständnis, wenn die Leerungen nicht überall zeitgleich im Stadtgebiet stattfinden können und es an der einen oder anderen Stelle zu Wartezeiten bis zur Leerung kommen kann.

 

Pressekontakt: Stadt Herten, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Jana Putze, Telefon: 02366 303-393, j.putze@herten.de

Kontakt: Stadt Herten, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Jana Putze, Telefon: 02366 303-393, j.putze@herten.de


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