Meldungsdatum: 04.09.2025
Rund 14.200 Briefwahlanträge für die Kommunalwahl 2025 hat das Wahlamt der Stadt Iserlohn bis heute erhalten.
Damit die Wahlunterlagen den Antragsstellenden noch rechtzeitig vor dem Wahltag zugesandt werden können, müssen schriftliche Briefwahlanträge bis zum 9. September beim Wahlamt vorliegen. Wahlberechtigte können ihre Briefwahlunterlagen wie folgt bei der Stadt Iserlohn anfordern:
Briefwahlunterlagen, die postalisch oder elektronisch beantragt wurden, werden an die Meldeanschrift des/der Wahlberechtigten oder bei Angabe einer abweichenden Versandanschrift an diese Anschrift übersandt.
Wer Briefwahlunterlagen beantragt, wird mit dem Ausstellen des Wahlscheines im Wählerverzeichnis gesperrt. Wer sich danach doch dazu entschließen sollte, am Wahlsonntag im Wahllokal zu wählen, kann dies dann nur gegen Vorlage des (Brief-)Wahlscheines tun.
Die Stadt Iserlohn bittet darum, sich bis zum 9. September mit dem Wahlamt in Verbindung zu setzen, wenn Briefwahlunterlagen beantragt wurden, diese aber nicht angekommen sind. Wenn glaubhaft erklärt wird, dass ein beantragter Wahlschein nicht angekommen ist, kann das Wahlamt bis zum Tag vor der Wahl (13. September 2025, 12 Uhr) noch einen neuen Wahlschein ausstellen.
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