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Meldungsdatum: 04.09.2025

Kreiswahlleiter Dr. Ansgar Hörster: „Briefwahl kann noch bis zum Freitag, 12. September 2025, beantragt werden“

Mehr als 20 Prozent der Wahlberechtigten im Kreis Borken haben bereits einen Antrag gestellt / Informationen über die Kandidatinnen und Kandidaten der Kreistagswahl auf der Website des Kreises

Für die Kommunalwahl am 14. September 2025 haben bereits 20,7 Prozent der rund 305.000 Wahlberechtigten im Kreis Borken Briefwahl beantragt. Das teilt heute (04.09.2025) Kreiswahlleiter Dr. Ansgar Hörster mit. Kreisweit ist Heek mit rund 30 Prozent Spitzenreiter. Das ergab die aktuelle Abfrage des Kreises bei den Städten und Gemeinden. Im Vergleich zur Kommunalwahl 2020 hat sich die – damals schon hohe – Anzahl der rund eine Woche vor der Wahl beantragten Wahlscheine leicht erhöht (Quote 2020: 18,4 Prozent). Dr. Hörster weist in diesem Zusammenhang darauf hin: „Briefwahl kann noch bis Freitag (12.09.2025) 15 Uhr beim örtlichen Wahlamt beantragt werden. Jeder Wahlberechtigte, der am Sonntag verhindert ist, sollte diese Möglichkeit nutzen und so von seinem Wahlrecht Gebrauch machen! Dadurch stärken Sie die Demokratie, die von einer regen Bürgerbeteiligung lebt.“

Für eine möglichst bequeme Beantragung enthalten die Wahlbenachrichtigungen in der Regel einen personalisierten QR-Code. Nach dem Einscannen führt dieser direkt zu einem vorausgefüllten Online-Antrag. Die Briefwahlunterlagen können zudem über die Online-Portale angefordert werden, die auf den Internetseiten der Kommunen zu finden sind. Möglich ist auch ein schriftlicher Antrag, zum Beispiel über den auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckten Antragsvordruck. Telefonische Anträge sind hingegen nicht zulässig.

Schließlich kann die Briefwahl auch direkt im Rathaus beziehungsweise Briefwahlbüro beantragt werden. Hierzu sollten Personalausweis und die Wahlbenachrichtigung mitgebracht werden. Die Unterlagen werden direkt vor Ort ausgehändigt. Auf Wunsch kann sogar direkt an Ort und Stelle gewählt werden.

Dr. Hörster empfiehlt, Briefwahl möglichst frühzeitig zu beantragen, damit für die Bearbeitungszeit und die Postlaufzeiten zum Antragsteller und zurück genügend Zeit zur Verfügung steht. Zu beachten ist auch, dass die Online-Antragsmöglichkeit in der Regel kurz vor der Wahl deaktiviert wird, da bei zu kurzfristiger Antragstellung die rechtzeitige Übersendung der Wahlunterlagen nicht gewährleistet werden kann.

Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag bis 16 Uhr bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle vorliegen – später eingehende Wahlbriefe können bei der Auszählung nicht mehr berücksichtigt werden.

Zudem macht Kreiswahlleiter Dr. Hörster auf ein besonderes Informationsangebot der Kreisverwaltung aufmerksam. Wer wissen will, welche Kandidatinnen und Kandidaten im jeweiligen Kreiswahlbezirk auf dem Stimmzettel stehen, kann diese Informationen über die Website der Kreisverwaltung abrufen. Die Bewerberinnen und Bewerber für die Kreistagswahl werden dort durch einen Klick auf eine interaktive Karte der Kreiswahlbezirke sichtbar. Diese Internetseite ist unter dem Link www.kreis-borken.de/kommunalwahl2025 erreichbar.

Kommunalwahl 2025 - Anzahl der bis 03.09.2025 ausgestellten Wahlscheine in Prozent der Wahlberechtigten:
Ahaus: 21,7
Bocholt: 20,4
Borken: 20,3
Gescher: 23,6
Gronau: 15,4
Heek: 30,6
Heiden: 24,3
Isselburg: 19,5
Legden: 19,5
Raesfeld: 26,2
Reken: 23,1
Rhede: 19,3
Schöppingen: 23,3
Stadtlohn: 16,7
Südlohn: 27,8
Velen: 26,7
Vreden: 19,2
Gesamt: 20,7

Pressekontakt: Leonie Dreier 02861 / 681-2427


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