Meldungsdatum: 05.09.2025
Voraussetzungen sind ein Mindestalter von 25 Jahren und ein Höchstalter von 75 Jahren sowie der Wohnsitz im jeweiligen Schiedsamtsbezirk. Der Bezirk Bocholt Nord-West umfasst das Gebiet zwischen der Bocholter Aa, Schwanenstraße, Ravardistraße, Markt, Nordstraße, Adenauerallee, Hemdener Weg, Alte Aaltener Straße und der Grenze zu den Niederlanden.
Schiedspersonen leisten einen wichtigen Beitrag zum nachbarschaftlichen Miteinander: Sie vermitteln bei kleineren Konflikten und tragen dazu bei, Streitigkeiten außergerichtlich beizulegen.
Schriftliche Bewerbungen werden bis zum 20. September 2025 erbeten an:
Stadtverwaltung Bocholt
Büro des Bürgermeisters
Kaiser-Wilhelm-Straße 52–58
46395 Bocholt
oder per E-Mail an: susan.baehring@bocholt.de.
Für Rückfragen steht Susan Bähring telefonisch unter 02871 953-1218 zur Verfügung.
Pressekontakt: Stadt Bocholt, Büro des Bürgermeisters, Presse- und Informationsdienst, Tobias Rodig, tobias.rodig@bocholt.de
Sämtliche Texte und Fotos können unter Angabe der Quelle frei veröffentlicht werden, Belegexemplare sind willkommen.
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