Meldungsdatum: 08.09.2025
Die Stadt Haltern am See weist alle Schaustellerinnen und Schausteller regelmäßig auf die allgemein erforderliche Sorgfaltspflicht hin. Dazu zählt auch die Verhinderung mechanischer Beschädigungen von Baumstämmen und Wurzelwerk. Eine Genehmigung oder Zustimmung eines Aufbaus, der einen Eingriff in den Baumbestand beinhaltet, wurde durch die Stadt Haltern am See nicht erteilt und wäre auch nicht erfolgt. Zur Klärung des Vorfalls besteht direkter Kontakt mit dem verantwortlichen Schausteller. Der Sachverhalt wurde bereits ordnungsrechtlich erfasst. Sobald die Ergebnisse der fachlichen Begutachtung vorliegen, erfolgt eine Entscheidung über das weitere Vorgehen, einschließlich möglicher Schadenersatzforderungen.
Stadt Haltern am See
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