Meldungsdatum: 15.09.2025
Die Stadt Bocholt weist darauf hin, dass die Stimmabgabe sowohl per Briefwahl als auch im Wahlamt oder im Wahllokal möglich ist. Wer bereits bei der Kommunalwahl am 14. September Briefwahlunterlagen beantragt hat und dabei die Option gewählt hat, auch für die Stichwahl per Post zu wählen, erhält die Wahlunterlagen automatisch in den kommenden Tagen zugeschickt. Diese können kurzfristig postalisch zurückgesendet oder in den Briefkasten an der Kaiser-Wilhelm-Straße 52–58 eingeworfen werden.
Bürgerinnen und Bürger, die ihre Stimme bereits im Vorfeld im Wahlamt am Mariengymnasium (Schleusenwall 1) abgegeben haben, konnten zwischen der Briefwahl per Post oder einer erneuten Stimmabgabe vor Ort wählen.
Sollte keine Briefwahl beantragt worden sein, besteht die Möglichkeit, noch bis Freitag, 26. September, 15 Uhr, im Wahlamt am Mariengymnasium zu wählen. Alternativ können Wahlberechtigte am Wahlsonntag zwischen 8 und 18 Uhr ihr zuständiges Wahllokal aufsuchen.
Wahlbenachrichtigung verloren?
Auch ohne Wahlbenachrichtigung ist die Teilnahme möglich. Erforderlich ist in diesem Fall ein gültiger Lichtbildausweis, wie beispielsweise ein Personalausweis, Reisepass oder Führerschein. Die Stimmabgabe ist entweder im Wahllokal am Wahlsonntag zwischen 8 und 18 Uhr oder bis Freitag, 26. September 2025 (bis 15 Uhr) direkt im Wahlamt möglich.
Die Ergebnisse der Stichwahl werden am Abend des 28. September 2025 auf der Internetseite der Stadt Bocholt www.bocholt.de/wahlen veröffentlicht.
Pressekontakt: Büro des Bürgermeisters, Pressesprecher Nikolaus Kellermann, Telefon 0 28 71 953-1290, E-Mail: nikolaus.kellermann@bocholt.de
Sämtliche Texte und Fotos können unter Angabe der Quelle frei veröffentlicht werden, Belegexemplare sind willkommen.
Die Pressestelle " Stadt Bocholt - Fahrradfreundliche Stadt im Münsterland" ist Mitglied bei presse-service.de [ www.presse-service.de]. Dort können Sie Mitteilungen weiterer Pressestellen recherchieren und als RSS-Feed oder E-Mail abonnieren.