Meldungsdatum: 17.09.2025
Die Stadt Braunschweig passt die Richtlinie zum Förderfonds Innenstadt an und verlängert das Angebot. Das hat der Rat in seiner Sitzung am 16. September 2025 beschlossen. Der Fonds bietet nun bis Ende 2027 finanzielle Unterstützung für Projekte zur Belebung der Innenstadt.
Der Förderfonds, ursprünglich im Jahr 2024 ins Leben gerufen, ermöglicht Zuschüsse von bis zu 5.000 Euro für Maßnahmen, die die Innenstadt stärken und bereichern. Wirtschaftsdezernent Gerold Leppa betont: „Die Verlängerung des Fonds bis 2027 ist ein klares Bekenntnis der Stadt zur Förderung einer lebendigen und multifunktionalen Innenstadt. Wir möchten weiterhin Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Vereine und Organisationen ermutigen, kreative Ideen zu entwickeln, die Braunschweig bereichern.“
Eine der wesentlichen Änderungen in der Richtlinie betrifft die Ergänzung der förderfähigen Aktivitäten. Basierend auf den Erfahrungen mit dem Förderfonds Innenstadt wurden neben der Gestaltung öffentlicher Räume oder Schaffung von Aufenthaltsmöglichkeiten auch öffentliche Angebote und Veranstaltungen in die Liste förderfähiger Aktivitäten aufgenommen. Dies können Veranstaltungen sein, die von mehreren Institutionen oder Geschäften in geografischer Nähe wie einer Straße organisiert werden, um die Gemeinschaft zu stärken und die Vielfalt der Innenstadt zu fördern.
Die Anpassungen der Richtlinie sorgen außerdem dafür, dass Projekte grundsätzlich ohne Zugangsbeschränkungen durchgeführt werden sollen, um allen Besucherinnen und Besuchern der Innenstadt den Zugang zu ermöglichen. Dies fördert nicht nur die Angebotsvielfalt, sondern auch den identitätsstiftenden Charakter der Innenstadt.
Seit Einführung hat die Stadt sechs Projekte aus dem Innenstadtfonds gefördert: Veranstaltungen und Angebote wie Varieté, Kinderprogramm und Straßenfeste.
Weitere Informationen zum Förderfonds Innenstadt und zur Antragstellung sind auf der Webseite der Stadt Braunschweig unter www.braunschweig.de/innenstadt-förderfonds zu finden.
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