Meldungsdatum: 18.09.2025
Das Wahlamt der Stadt Iserlohn informiert über die Regelungen zur Stichwahl am Sonntag, 28. September 2025.
Im Allgemeinen läuft die Stichwahl so wie der erste Wahl-Durchgang ab. Bürgerinnen und Bürger, die zur Hauptwahl auch für die Stichwahl Briefwahlunterlagen mit beantragt haben, erhalten die Unterlagen automatisch zugesendet.
Wahlbenachrichtigungen werden nicht neu verschickt, es gilt die erste Wahlbenachrichtigung zur Kommunalwahl. Sollte diese ursprüngliche Wahlbenachrichtigung für die Kommunalwahl nicht mehr vorhanden sein, haben Wählerinnen und Wähler die Möglichkeit, am Wahlsonntag ihren amtlichen Lichtbildausweis vorzulegen, um in ihrem Wahllokal wählen zu können.
Wer die Briefwahl zur Stichwahl noch kurzfristig beantragen möchte, kann dies bis Dienstag, 23. September, wie folgt tun:
Briefwahlunterlagen, die postalisch oder elektronisch beantragt wurden, werden an die Meldeanschrift des Wahlberechtigten oder bei Angabe einer abweichenden Versandanschrift an diese Anschrift übersandt.
Wer Briefwahlunterlagen beantragt, wird mit dem Ausstellen des Wahlscheines im Wählerverzeichnis gesperrt. Wer sich danach doch dazu entschließen sollte, am Wahlsonntag im Wahllokal zu wählen, kann dies dann nur gegen Vorlage des Briefwahlscheines tun.
Wenn Briefwahlunterlagen beantragt wurden, diese aber nicht angekommen sind, bittet die Stadt Iserlohn darum, sich bis Dienstag, 23. September, mit dem Wahlamt in Verbindung zu setzen. Wenn glaubhaft erklärt wird, dass ein beantragter Wahlschein nicht angekommen ist, kann das Wahlamt bis zum Tag vor der Wahl am Samstag, 27. September, 12 Uhr, noch einen neuen Wahlschein ausstellen.
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