Meldungsdatum: 23.09.2025

Letzte Informationen zur Stichwahl am 28. September

Wählen im Wahllokal mit Lichtbildausweis möglich

Rund 15.000 Iserlohnerinnen und Iserlohner haben inzwischen Briefwahlunterlagen für die Stichwahl um das Amt des Bürgermeisters der Stadt Iserlohn am Sonntag, 28. September, beantragt. Etwa 300 Personen haben dazu die Wahlbüros in der „Alten Post“ (Theodor-Heuss-Ring 5, Erdgeschoss, 58636 Iserlohn) und im Stadthaus Dröscheder Feld (Max-Planck-Straße 5b, Erdgeschoss, 58638 Iserlohn) besucht und dort direkt gewählt.

Die Briefwahlbüros sind für Wählerinnen und Wähler noch bis einschließlich Freitag, 26. September, geöffnet. Mittwochs von 8 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 18 Uhr sowie freitags von 7 bis 15 Uhr.

Mitzubringen sind ein amtlicher Lichtbildausweis und – sofern noch vorhanden - der ausgefüllte Briefwahlantrag, der mit der Wahlbenachrichtigung übersandt wird. Sollte die Wahlbenachrichtigung nicht mehr vorhanden sein, reicht es aus, einen amtlichen Lichtbildausweis vorzulegen. Wer persönlich ins Briefwahlbüro kommt, kann sich die Briefwahlunterlagen dort aushändigen lassen oder gleich vor Ort wählen.

Wer Briefwahlunterlagen beantragt, wird mit dem Ausstellen des Wahlscheines im Wählerverzeichnis gesperrt. Wer sich danach doch dazu entschließen sollte, am Wahlsonntag im Wahllokal zu wählen, kann dies dann nur gegen Vorlage des Briefwahlscheines tun.

Wahlbenachrichtigungen werden nicht neu verschickt, es gilt die erste, ursprüngliche Wahlbenachrichtigung zur Kommunalwahl. Sollte diese nicht mehr vorhanden sein, haben Wählerinnen und Wähler die Möglichkeit, auch am Wahlsonntag, 28. September, ihren amtlichen Lichtbildausweis vorzulegen, um in ihrem Wahllokal wählen zu können – auch ohne Wahlunterlagen.

Insgesamt haben bei der Wahl knapp 65.000 Wahlberechtigte in Iserlohn die Möglichkeit, darüber abzustimmen, wer im November als Stadtoberhaupt antritt.


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Foto: © Pixabay_geralt

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