Meldungsdatum: 02.10.2025

Starkes Signal: 19 Millionen Euro mehr für Sport, Bildung, Feuerwehr und Katastrophenschutz

Braunschweig profitiert vom Pakt für Kommunalinvestitionen

Rund 19 Millionen Euro erhält Braunschweig aus der Kommunalfördergesetzverordnung des Landes Niedersachsen (NKomFöGVO-MI). Die Mittel sollen für wichtige Investitionsprojekte in den Bereichen Sport, Bildung und Feuerwehr bzw. Katastrophenschutz eingesetzt werden. Das schlägt die Verwaltung dem Rat vor.

 

Oberbürgermeister Dr. Thorsten Kornblum: „Damit setzen wir ein starkes und wichtiges Signal in schwieriger Zeit: Bildung, Sport und öffentliche Sicherheit zählen zu den Kernbereichen, in die wir auch künftig gezielt investieren, weil wir unsere Stadt für die Zukunft gut aufstellen wollen. Dabei helfen uns die Mittel des Landes aus dem Pakt für Kommunalinvestitionen. Zudem wollen wir die Sportvereine mit einem Sportförderpaket in Höhe von zwei Millionen Euro bei dringend notwendigen Investitionen unterstützen. Auch in Zeiten angespannter Haushalte ist es wichtig, die Infrastruktur zu stärken, damit unsere Städte und Gemeinden lebenswert und attraktiv bleiben. Darüber hinaus freue ich mich sehr, dass wir durch die zur Verfügung stehenden Mittel den Bau des Feuerwehrhauses Geitelde / Stiddien noch schneller als bisher vorgesehen realisieren können.“

 

 

 

Folgende Vorhaben sollen ganz oder teilweise aus den Mitteln des Landes finanziert werden:

 

 

Die Details des Sportförderpakets werden kurzfristig von der Verwaltung ausgearbeitet.

 

(Investitionskosten und weitere Einzelheiten in anhängender Beschlussvorlage 25-26547).

 

 

Hintergrund

 

Ende 2024 hatten die niedersächsische Landesregierung und die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände eine Beteiligung der Kommunen am Jahresüberschuss des Landes aus dem Haushaltsjahr 2024 besprochen. Mit dem „Pakt für Kommunalinvestitionen“ wurde im März dieses Jahres beschlossen, dass aus diesem Jahresüberschuss insgesamt 600 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden für ein Landesförderprogramm, das die Mittel an die Kommunen weiterleitet.

 

Nach Vorberatungen im Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung sowie im Verwaltungsausschuss entscheidet der Rat über den Vorschlag in seiner Sitzung am 4. November.


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Beschlussvorlage: Verwendung der Mittel aus der Niedersächsischen Kommunalfördergesetzverordnung