Nr. 391 Kreis Steinfurt, 06. Oktober 2025
Kreis Steinfurt. Marode Schulgebäude und Schwimmbäder, der Fußballverein hat zu wenig Plätze und das Dorf-Gemeinschaftshaus wird es nicht geben. Nur einige Beispiele, aber die Bilder wiederholen sich mittlerweile in vielen Kommunen, auch im Kreis Steinfurt. Die kommunalen Kassen sind längst nicht mehr gefüllt. Klimafreundliche Zukunftsprojekte bleiben oftmals auf der Strecke. Städte und Gemeinden stehen deutschlandweit vor zahlreichen Herausforderungen und Problemen. Ein Teil der Lösung steht jedoch fast vor jeder Kommune in unserer Region: die Bürgerwindparks.
Über verschiedene Wege leisten die Bürgerwindparks einen Beitrag zur Stärkung der Kommunen, ein wichtiger Baustein ist die vorbildliche Umsetzung des Paragraph (§) 6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Kreis Steinfurt. Die gesetzliche Regelung, die 2021 mit der Novelle des EEG eingeführt wurde, schafft die Möglichkeit, dass Betreiber von Windenergieanlagen finanzielle Beteiligungen an die Standortkommunen leisten. Diese finanzielle Beteiligung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern freiwillig. Ziel ist es, den Standortgemeinden einen direkten wirtschaftlichen Vorteil aus der Windenergie zu verschaffen und die Akzeptanz für den Ausbau der erneuerbaren Energien zu steigern.
Die freiwilligen Zahlungen nach §6 EEG können für die Kommunen erhebliche Zusatzeinnahmen bedeuten. Konkret dürfen bis zu 0,2 Cent pro Kilowattstunde (ct/KWh) an die Standortgemeinden fließen. Im Kreis Steinfurt mit seiner hohen Dichte an Windenergieanlagen summieren sich diese Beträge auf eine beachtliche Summe. Das Potenzial beträgt kreisweit rund 3,9 Millionen Euro – pro Jahr! Diese Mittel können dazu beitragen, kommunale Haushalte zu entlasten und Investitionen in Zukunftsprojekte zu ermöglichen.
Da der Vertrag auf Freiwilligkeit beruht, liegt es an den Windparkbetreibern, aktiv zu werden und entsprechende Vereinbarungen mit den Kommunen abzuschließen. Im Kreis Steinfurt haben sich insbesondere die zahlreichen, „echten“ Bürgerwindparks als Vorreiter erwiesen. Ihr großes Engagement zeigt, dass die regionale Wertschöpfung und die Teilhabe der Kommunen einen hohen Stellenwert besitzen.
Ein "echter" Bürgerwindpark setzt eine umfassende und transparente Bürgerbeteiligung an der Planung und Finanzierung eines Windenergieprojekts um, bei der die lokale Bevölkerung die Möglichkeit hat, sich mit geringen Beträgen zu beteiligen und an der Wertschöpfung zu profitieren.
Doch die Umsetzung bringt auch Herausforderungen mit sich: Für die Betreiber der Windparks entsteht zusätzlicher Verwaltungsaufwand, um die Abwicklung der Zahlungen zu organisieren.
Doch damit nicht genug: Erwirtschaftet ein Windpark Stromerlöse oberhalb der EEG-Einspeisevergütung, zahlt er die Umlage von 0,2 ct/KWh aus eigener Tasche. Viele Windparkbetreiber schließen eine Zahlung in diesen Fällen aus – nicht so die elf echten Bürgerwindparks des Bürgerenergieverbundes Steinfurt e.V. (BeV). „Unsere Parks zahlen auch in diesen Fällen“, hebt Christoph Hüls (BeV-Geschaftsführer) hervor, „sofern es die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit erlaubt“.
Packen die Kommunen dieses Angebot beim Schopf, dann lassen sich viele ortsbezogene Projekte und Maßnahmen umsetzen. Dabei ist die Frage, wofür die Gelder verwendet werden sollten, für viele Städte und Gemeinden entscheidend. Viele Kommunen nutzen die finanziellen Mittel gezielt für Projekte, die der Energiewende und dem Klimaschutz dienen. Aber auch soziale und kulturelle Projekte profitieren, wenn Städte und Gemeinden in Bildungsangebote, Sporteinrichtungen oder die Dorfgemeinschaft investieren.
Die erfolgreiche Umsetzung des §6 EEG im Kreis Steinfurt zeigt, wie eine durchdachte gesetzliche Regelung zusammen mit dem freiwilligen Engagement der Betreiber einen echten nachweis- und sichtbaren Mehrwert für die Region schaffen kann. Mit der konsequenten Umsetzung von §6 EEG beweisen die Bürgerwindparks im Kreis Steinfurt einmal mehr, dass die Energiewende nicht nur eine Frage der Technologie ist, sondern vom Engagement der Menschen vor Ort lebt.
Jährliches Einnahmepotenzial für die Kommunen im Kreis Steinfurt durch die Akzeptanzumlage Windenergie (§6 EEG) gemäß der Auswertung der Fachagentur Wind und Solar (https://www.fachagentur-wind-solar.de/).
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