Meldungsdatum: 06.10.2025

Gesundheitsamt rät zur Grippeimpfung

Impfung im Herbst vor Höhepunkt der Grippewelle / „Lange Nacht des Impfens“ am 8. Oktober in Apotheken

Münster (SMS) Das Gesundheits- und Veterinäramt Münster ruft Bürgerinnen und Bürger zur Grippeimpfung für die Saison 2025/26 auf und unterstützt die aktuelle Empfehlung der ständigen Impfkommission (STIKO). Die jährliche Grippeimpfung ist der wirksamste Schutz gegen die Grippe (Influenza) und deren potenziell schwerwiegende Folgen wie Lungen- oder Herzmuskelentzündungen, insbesondere für Risikogruppen. Der ideale Zeitpunkt für die Impfung liegt in den Monaten Oktober und November, bevor die Grippewelle typischerweise ihren Höhepunkt erreicht. Da sich der Grippevirus jährlich leicht verändert, wird der Impfstoff entsprechend angepasst. Die Immunisierung bietet in der Regel einen Schutz für die gesamte Grippesaison.

„Lange Nacht des Impfens“ am 8. Oktober

Am Mittwoch, 8. Oktober, gibt es die Möglichkeit, sich im Rahmen der „Langen Nacht des Impfens“ auch abends in teilnehmenden Apotheken impfen zu lassen. Bei der Aktion können sich Interessierte ohne Termin gegen Grippe und Corona impfen lassen. Eine Übersicht der teilnehmenden Apotheken gibt es online unter www.stadt-muenster.de/gesundheit. Teilnehmende sollten ihre Gesundheitskarte und möglichst ihren Impfausweis mitbringen.

Die STIKO empfiehlt die Grippe-Impfung vor allem für Menschen ab 60 Jahren, Schwangere, Personen mit einer Vorerkrankung, Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen, Beschäftigte im medizinischen Bereich sowie Kontaktpersonen von Menschen mit erhöhtem Risiko. Die Grippeimpfung ist kostenlos für alle Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen, wenn sie den STIKO-Empfehlungen entsprechen. Impfungen werden bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, Betriebsärzten sowie in Apotheken durchgeführt.

Grippe- und Corona-Impfung

Auch in der aktuellen Saison empfiehlt die STIKO für Risikogruppen eine Corona-Auffrischungsimpfung. Diese kann in einer Impfsitzung zusammen mit der Grippeimpfung verabreicht werden, sofern dies medizinisch möglich ist.