Meldungsdatum: 08.10.2025
Das Anmeldeverfahren zum nächsten Kindergartenjahr 2026/27 hat begonnen. Eltern und Erziehungsberechtigte im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes (alle Städte und Gemeinden im Kreisgebiet außer Ahaus, Bocholt, Borken und Gronau, die jeweils über ein eigenes Jugendamt verfügen) können ihre Kinder über das Internet-Portal „webKita“ bei den Kindertageseinrichtungen und den Fachberatungen der Kindertagespflege zur Betreuung anmelden. Der Fachbereich Jugend und Familie des Kreises Borken weist Eltern in diesem Zusammenhang auf die Angebote der Kindertagesbetreuung in den einzelnen Orten und Ortsteilen und insbesondere auf die Anmeldefrist bis zum 31. Oktober 2025 hin. Unter www.kreis-borken.de/webkita finden alle Interessierten grundlegende Informationen zur Betreuung in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege, zu Elternbeiträgen, rechtlichen Grundlagen und auch Anleitungen zum Umgang mit „webKita“.
Eltern können leicht nach der passenden Kita oder der Kindertagespflege suchen und digital ihren Bedarf für die Kindertagesbetreuung über das Portal anzeigen. Kitas und Kindertagespflege präsentieren sich in dem Web-Auftritt mit ihren pädagogischen Angeboten, Fotos, Öffnungszeiten, flexiblen Betreuungsangeboten und organisatorischen Daten. Nach einer Registrierung können Eltern Vormerkungen für die Betreuung und frühkindliche Bildung in ihren gewünschten Kitas und der Kindertagespflege erstellen. „Die digitale Anmeldung ersetzt allerdings nicht den persönlichen Kontakt zur Kita und Tagespflege-Fachberatung“, erklärt Kerstin Hilvert, Fachabteilungsleiterin im Fachbereich Jugend und Familie des Kreises. „Wichtig bleibt das persönliche Gespräch zwischen Eltern und den Betreuungsanbietern, um gegenseitig die Angebote und Vorstellungen kennenzulernen.“ Danach bestätigen die Kitas und Fachberatungen die Vormerkungen. Viele Kitas bieten in diesen Wochen Tage der offenen Tür an, auf die in den lokalen Medien und im Internet hingewiesen wird.
Mit dem Portal werden die Verwaltungsprozesse rund um die Kindertagesbetreuung und die Kommunikation mit Eltern, Kitas und Trägern, Kindertagespflegepersonen und Fachberatungen sowie dem Fachbereich Jugend und Familie einfacher und transparenter gestaltet. Über die Benutzerkonten der Eltern in „webKita“ kann der Fachbereich Jugend und Familie mit den Eltern elektronisch und datenschutzkonform Kontakt aufnehmen. Eltern sollen frühzeitig eine Rückmeldung zu ihrem Betreuungswunsch erhalten und in einem festgelegten Zeitraum im November aus mehreren, gleichzeitig vorliegenden Platzangeboten auswählen können. Diese Auswahl kann allerdings noch nicht abschließend sein, denn der Fachbereich Jugend und Familie hat mit der sogenannten Jugendhilfeplanung den Auftrag, die Gesamtbedarfe innerhalb der rechtlichen Rahmenbedingungen zu versorgen. „Das ist jedes Jahr wieder eine große Herausforderung“, betont Kerstin Hilvert, „denn die Gesamtbedarfe im Anmeldeverfahren unterliegen teilweise großen Schwankungen und bis zum Stichtag 15. März muss die Planung für die Beantragung der Landeszuschüsse fertiggestellt und im Jugendhilfeausschuss beschlossen werden.“
Geburtenzahlen, Zuzüge und Zuwanderung sowie die Nachfragequoten in der U3-Betreuung und der Ganztagsbetreuung bestimmen die Bedarfe in der Kindertagesbetreuung. Nach vielen Jahren steigender Bedarfe durch hohe Kinderzahlen und frühere und umfangreichere Betreuungsnachfrage sind in den letzten 2 bis 3 Jahren die demografischen Daten teilweise sehr deutlich gesunken. Die Versorgungssituationen mit Betreuungsplätzen hat sich deshalb bereits vielerorts entspannt. Trotzdem besteht nach wie vor ein Mangel an pädagogischen Fachkräften. So appelliert der Fachbereich an die Eltern und Erziehungsberechtigten, nur den Stundenumfang anzumelden, der tatsächlich benötigt wird. Dies gilt insbesondere für die Ganztagsbetreuung mit 45 Wochenstunden und für die unter 1-jährigen Kinder.
Die Eltern und Erziehungsberechtigten sollen bei ihrer Entscheidung für die Betreuungsform Kita oder Kindertagespflege festlegen, welche im Kinderbildungsgesetz vorgegebene Betreuungszeit von 25, 35 oder 45 Stunden pro Woche sie für ihr Kind nutzen möchten. Der Fachbereich Jugend und Familie rät daher dazu, sich über das konkrete Angebot der ins Auge gefassten Kita zu informieren. Bei der Anmeldung zur Ganztagsbetreuung mit 45 Stunden muss der Umfang dieses Bedarfes mit einem Erklärungsbogen belegt werden. Dieser Erklärungsbogen kann ebenfalls in webKita hochgeladen werden. In vielen Kitas werden bereits flexibilisierte Buchungsmodelle angeboten und zusätzlich gefördert, sodass ein Buchungsmodell mit 45 Wochenstunden häufig nicht notwendig ist, um die individuellen zeitlichen Bedarfe abzubilden. Der Fachbereich Jugend und Familie bittet auch die Eltern von Kindern, die bereits eine Kita besuchen, eventuelle niedrigere oder höhere Bedarfe bis zum 31. Oktober 2025 über das „webKita“-Portal zu melden.
Für Kinder unter 3 Jahren haben Eltern grundsätzlich die Wahl, ob sie ihr Kind in der Kita oder in Kindertagespflege betreuen lassen möchten. Ab dem dritten Lebensjahr ist die Kindertageseinrichtung grundsätzlich vorrangig, bis zum tatsächlichen Wechsel in die Kita werden noch Übergangszeiten gefördert. Kindertagespflege ist eine familienähnliche Betreuungsform mit kleineren Gruppen und einer konstanten Kindertagespflegeperson für die Kinder. Kindertagespflege kann auch mit einem Umfang bis zu 15 Wochenstunden gebucht werden. Das Angebot der ergänzenden Kindertagespflege ist auch für berufstätige Eltern oder Elternteile von über dreijährigen Kindern interessant, wenn die Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtung nicht ausreichen. Die Kindertagespflege wird über die Fachberatungen beim Fachbereich Jugend und Familie oder dem Sozialdienst katholischer Frauen Ahaus/Vreden vermittelt und begleitet. Nähere Informationen zum Thema Kindertagespflege und die Kontaktpersonen für die einzelnen Orte sind auch im „webKita“-Portal bereitgestellt.
Für Kinder unter einem Jahr gilt der Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung noch nicht unmittelbar. Der Fachbereich Jugend und Familie bittet die Eltern hier wie bei der Ganztagsbetreuung um einen Erklärungsbogen zum tatsächlichen Bedarf, um ggf. in einzelnen Ortsteilen dringendere Bedarfe vorrangig berücksichtigen zu können.
Obwohl das neue Kindergartenjahr erst am 1. August 2026 beginnt, ist aufgrund der notwendigen Vorbereitungs- und Planungszeit in den Kitas, in der Kindertagespflege und im Kreisjugendamt eine frühzeitige Anmeldung erforderlich. Dies gilt auch, wenn ein Kind erst im Laufe des kommenden Kindergartenjahres, also zwischen dem 1. August 2026 und dem 31. Juli 2027, in einer Kindertageseinrichtung aufgenommen werden soll. „Nach den Erfahrungen des letzten Anmeldeverfahrens entscheiden sich Eltern seit der besseren Verfügbarkeit von Plätzen teilweise später, um ihren Betreuungswunsch anzuzeigen. Das erschwert die Planung für Kitas, Träger und Jugendamt“, erklärt Kerstin Hilvert und bittet um eine rechtzeitige Nutzung des „webKita“-Portals. Vormerkungen für spätere Zeiträume ab dem 01.08.2027 können frühestens ab Mai nächsten Jahres erstellt werden.
Die Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung richten sich nach dem Alter des Kindes und der Betreuungszeit sowie dem Einkommen. In der Kindertagespflege zahlen Eltern für die Buchungszeit bis zu 15 Stunden pro Woche einen geringeren Beitrag. Wenn Eltern bestimmte Sozialleistungen wie Bürgergeld bzw. Grundsicherung für Arbeitsuchende, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen beziehen, können sie den Erlass des Elternbeitrages beantragen. In den beiden letzten Kindergartenjahren vor der Einschulung hat das Land NRW alle Kinder in der Kita-Betreuung von den Elternbeiträgen befreit.
Besonders hinweisen möchte der Kreis Borken auf die modernisierte Elternbeitragsregelung, die ab dem 1. August 2025 zwar zu höheren Elternbeiträgen aber auch zu deutlich angehobenen Einkommensgruppen geführt hat. Dadurch zahlen viele Familien unterm Strich sogar niedrigere Elternbeiträge, weil sie nun in eine niedrigere Beitragsstufe fallen. Mit der neuen Elternbeitragssatzung ist die dynamische Anpassung der Beiträge und Einkommensgruppen nach der tariflichen Gehalts- und der Inflationsentwicklung beschlossen worden. Diese Faktoren wendet auch das Land NRW für die jährliche Erhöhung der finanziellen Förderung der Kitas und Kindertagespflege an und veröffentlicht dazu bis zum Ende des Jahres die sog. Fortschreibungsrate. So entwickeln sich die Förderung der Betriebskosten der Kitas und der Kindertagespflege, die Elternbeiträge und die Einkommensgruppen vergleichbar. Schon heute ist absehbar, dass die nächste Anpassung der Elternbeiträge zum 1. August 2026 nur sehr geringfügig ausfallen wird. Der Fachbereich Jugend und Familie wird wieder Anfang nächsten Jahres die endgültige Elternbeitragstabelle nach der Bekanntgabe der landesweiten Fortschreibungsrate für das Kindergartenjahr 2026/27 veröffentlichen.
Der Fachbereich Jugend und Familie greift auch die aktuelle Berichterstattung zur Reform des Kinderbildungsgesetzes auf und weist darauf hin, dass nach den veröffentlichten Eckpunkten die geplanten Gesetzesänderungen erst zum 1. August 2027 greifen sollen und deshalb für das jetzige Anmelde- und Planungsverfahren noch nicht relevant sind.
Zum Hintergrund:
Der Fachbereich Jugend und Familie des Kreises Borken ist für alle Kommunen im Kreisgebiet mit Ausnahme von Ahaus, Bocholt, Borken und Gronau zuständig. Diese Städte haben jeweils ein eigenes Jugendamt, das dort für die notwendigen Informationen sorgt.
Weitere Informationen und Beratungskontakte unter www.kreis-borken.de/webkita.
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