Meldungsdatum: 10.10.2025
(pen) Die Finanzierung des Rettungsdienstes im Ennepe-Ruhr-Kreis steht vor einer ernstzunehmenden Herausforderung. Bundesweit haben gesetzliche Krankenkassen angekündigt, die von Kreistagen und Räten in Satzungen beschlossenen Gebühren nicht mehr vollständig zu zahlen und stattdessen geringere pauschale Beträge zu übernehmen.
Auch im Schwelmer Kreishaus ist ein solches Schreiben eingetroffen. Bürgerinnen und Bürgern könnten damit absehbar Rechnungen für Leistungen des Rettungsdienstes drohen, die sie privat bezahlen müssen. Die Verantwortlichen der Kreisverwaltung wollen dies verhindern und haben entsprechende Aktivitäten gestartet.
„Als Träger des Rettungsdienstes sind wir gesetzlich verpflichtet, rund um die Uhr eine flächendeckende und qualifizierte Notfallrettung sicherzustellen. Um dies zu finanzieren, berücksichtigen wir in der Gebührensatzung sämtliche Vorhaltekosten. Dazu zählen beispielsweise Personal, Fahrzeuge, Ausstattung und Infrastruktur. Die komplette Kostenübernahme seitens der Krankenkassen auf dieser Grundlage war jahrzehntelange geübte Praxis“, skizziert Landrat Olaf Schade das bisherige Verfahren.
Hiergegen argumentieren die Kassen jetzt unter anderem wie folgt: Die Kosten für Leerfahrten und Einsätze, die nach erfolgter Behandlung keinen Transport erfordern würden, seien nicht oder nicht vollständig durch sie als Kostenträger zu tragen. Zudem halten sie die Kalkulationen der in den Satzungen geregelten Gebühren für intransparent und nicht nachvollziehbar.
„In unseren und den Augen vieler anderer Träger des Rettungsdienstes sind die angekündigten Pauschalen faktisch eine Leistungskürzung. Hier wird versucht, Kosten auf die Bürgerinnen und Bürger abzuwälzen“, macht Schade deutlich. Nicht nachvollziehen kann und will er die Krankenkassenkritik am Kalkulationssystem sowie Neuinterpretationen von im Sozialgesetzbuch V zu findenden Regelungen. Diese bewerten die Krankenkassen jetzt so, dass die Übernahme der Kosten für Fahrten des Rettungsdienstes nur dann für sie verpflichtend sei, wenn auch ein Transport stattgefunden habe.
„Die von den Krankenkassen bezogene Position ist geeignet, das gesamte System der Notfallversorgung ins Wanken zu bringen. Wir sprechen hier nicht von Luxusleistungen, sondern von medizinischer Daseinsvorsorge. Wer ihre Finanzierung unterläuft, riskiert die Sicherheit der Bevölkerung“, bezieht Schade klar Stellung.
Der Ennepe-Ruhr-Kreis hat daher bereits Gespräche mit den Krankenkassen gesucht, bislang jedoch ohne Ergebnis. Um dem Thema weiter Nachdruck zu verleihen und den Bürgern Ausgaben zu ersparen, hat der Landrat in dieser Woche Schreiben an die koordinierende Krankenkasse, an NRW Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann sowie das Bundesministerium für Gesundheit und an die heimischen Landtags- und Bundestagsabgeordneten auf den Weg gebracht.
„Den Krankenkassen haben wir unter anderen angeboten, gegen unsere Gebührensatzung eine Normenkontrollklage einzureichen und so ihre Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen. Zudem haben wir die Erwartung formuliert, dass sie den Rettungsdienst bis auf weiteres auf der Grundlage der Gebührensatzung abrechnen“, nennt der Landrat Inhalte des Schreibens. An Land und Bund sei appelliert worden, kurzfristig die gesetzlichen Klarstellungen vorzunehmen, die notwendig sind, um die Finanzierung des Rettungsdienstes auf eine verlässliche und gerechte Basis zu stellen.
Hoffnungen setzen die Verantwortlichen im Schwelmer Kreishaus auch auf eine im September eingebrachte Bundesratsinitiative des Landes Brandenburg. Diese zielt darauf ab, dass die Krankenkassen auch weiterhin die Kosten für so genannte Leer- und Fehlfahrten tragen müssen.
Stichwort Gebührenbescheide
Da die Krankenkassen die geringeren pauschalen Beträge erst ab September anwenden wollen, die Kreisverwaltung derzeit aber noch die Juni-Einsätze abrechnet, werden Bürgerinnen und Bürger noch keine Rettungsdienstkosten in Rechnung gestellt.
„Dies unverändert zu lassen, steht für uns ganz weit oben auf der Tagesordnung. Leider haben wir aber das Heft des Handelns und der Entscheidungen nicht in der Hand. Bleiben die Krankenkassen bei ihrer Haltung, könnte es bedeuten, dass wir gezwungen sind, Kostenbescheide direkt an Patientinnen und Patienten zu versenden“, warnt Schade.
Gleichzeitig macht er deutlich: Jeder, der in nächster Zeit glaubt, den Rettungsdienst zu benötigen, sollte die 112 wählen. Niemand sollte aus Angst vor einem Kostenbescheid darauf verzichten und so möglicherweise seine oder die Gesundheit anderer gefährden. Für den Fall, dass die Krankenkasse ihre Leistung tatsächlich kürzen sollte, hat jeder Versicherte zudem die Möglichkeit, sich dagegen zu wehren und seine Ansprüche geltend zu machen.
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