Meldungsdatum: 23.10.2025
Die Untersuchung eines Kranichs, der zwischen Vöhrum und Hämelerwald gefunden wurde, ergab einen Seuchenbefund, bei dem das Virus der Geflügelpest (Aviäre Influenza) nachgewiesen wurde. Die Geflügelpest ist eine Tierseuche, die zu großen Tierverlusten und erheblichen wirtschaftlichen Schäden führen kann. Die Infektion mit diesem Virus führt bei Geflügel und teilweise auch bei anderen Vögeln zu schweren Krankheitserscheinungen mit Todesfällen.
Der Landkreis Peine appelliert daher an alle Geflügelhalter - sowohl kommerzielle Betriebe als auch Hobbyhalter - sich ab sofort mit der Situation auseinanderzusetzen und umgehend vorbeugende Schutzmaßnahmen zu ergreifen. In jeder Geflügelhaltung kommt es besonders auf die Einhaltung der ohnehin gesetzlich vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen an, in Form von Wechseln des Schuhwerks (Stallschuhe nur für den Stall), Anlegen von Schutzkleidung über der Alltagskleidung, Händewaschen vor Betreten der Geflügelhaltung, erneuter Wechsel des Schuhwerks, Ablegen der Schutzkleidung und erneutes Händewaschen nach Verlassen der Geflügelhaltung, Verbot des Zutritts Dritter.
Auch sollte der Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln, insbesondere Wasservögeln, verhindert werden. Das kann unter anderem durch folgende Maßnahmen erreicht werden: Überspannung der Ausläufe mit engmaschigen Netzen und Fütterung von Geflügel in Freiland- oder Auslaufhaltung nur an Stellen, die nicht für bestimmte Wildvogelarten zugänglich sind. Dazu gehören unter anderem Kraniche, Wildgänse, Wildenten, Schwäne, Möwen, Greifvögel, Eulen, Störche und Fasane.
Geflügel darf auch nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben. Außerdem sind Futter, Einstreu und sonstige Einrichtungsgegenstände mit Tierkontakt für Wildvögel unzugänglich aufzubewahren. Diese Maßnahmen dienen dazu, die Einschleppungsgefahr der Aviären Influenza durch Wildvögel in Hausgeflügelbestände zu minimieren.
„Geflügelhalter sind verpflichtet, vermehrte Todesfälle und unklare Krankheitsfälle im eigenen Geflügelbestand durch den eigenen Tierarzt untersuchen zu lassen. Bei erhöhten Tierverlusten im Bestand ist eine veterinärmedizinische Untersuchung durch den Hoftierarzt vorgeschrieben, um ein unklares Krankheitsgeschehen im Bestand abzuklären und das Vorliegen einer Aviären Influenza-Infektion auszuschließen“, erläutert Katja Schröder, stellvertretende Kreissprecherin.
Sollten Geflügelhaltungen bislang nicht beim Landkreis Peine, Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung und der Tierseuchenkasse registriert worden sein, muss dieses unverzüglich nachgeholt werden.
Das Virus ist für den Menschen und auch für andere Haustiere wie Hunde und Katzen ungefährlich. Nur bei einem sehr intensiven Kontakt ist eine Ansteckung möglich. Eine Übertragung von Mensch zu Mensch findet in der Regel nicht statt. Der Verzehr von vollständig durchgegartem Geflügelfleisch und Eiern ist unbedenklich.
Verendete Tiere sind zur Sicherheit nicht anzufassen, da sie auch andere Krankheiten übertragen könnten.
Tote Wildvögel sind dem Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung ausschließlich per E-Mail an lebensmittel.tiere@landkreis-peine.de unter genauer Angabe des Fundortes (ggf. mit Koordinaten) mitzuteilen.
Weiterführende Links:
Pressekontakt: Katja Schröder, Referat für Landrat, Kreistag und Öffentlichkeitsarbeit, E-Mail: k.schroeder@landkreis-peine.de
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