Meldungsdatum: 27.10.2025
(pen) In den letzten Wochen sind wieder vermehrt Vogelgrippefälle aufgetreten, zuletzt auch in Nordrhein-Westfalen. Betroffen sind Wildvögel wie Enten, Wildgänse, Kraniche, Schwäne und Greifvögel. Auch in einigen Geflügelbetrieben hat es die ersten Fälle gegeben. Für den Ennepe-Ruhr-Kreis gilt zum jetzigen Zeitpunkt keine Stallpflicht. „Trotzdem sollte für jeden Halter jetzt der Schutz seines Geflügels vor Ansteckung oberste Priorität haben. Dies ist der Hebel, um ein weiteres Ausbreiten der Krankheit sowie alle damit verbundenen Folgen zu verhindern“, unterstreicht Kreisveterinärin Dr. Bettina Maintz.
Die Verantwortung, Tiere vor der Geflügelpest zu schützen, liegt nach geltenden EU-Recht bei den Haltern. Daher gilt für Geflügelhalter jetzt folgendes zu beachten: Damit Kontakt zwischen Wildvögeln und Geflügel verhindert wird, sollten Geflügel nicht an Stellen gefüttert werden, die auch für Wildvögel zugänglich sind. Futterstellen und Tränken sollten für die Wildvögel unzugänglich sein. Geflügel sollte unbedingt mit Leitungswasser getränkt werden, auf keinen Fall mit Oberflächenwasser.
Sinnvoll ist auch, eine Trennung zwischen Straßen- und Stallkleidung sicherzustellen, die Hände vor dem Betreten und nach dem Verlassen der Ställe gründlich zu waschen, Futter, Einstreu und andere Materialien für Wildvögel unzugänglich lagern, sowie Ein- und Ausgänge sichern, um unbefugtes Betreten zu vermeiden.
Das Veterinäramt weist darauf hin, dass es im Falle des Ausbruchs der Geflügelpest in der Region erforderlich sein kann, Geflügel in geschlossenen Ställen oder Schutzvorrichtungen, die nach oben dicht abgedeckt und zu den Seiten wildvogeldicht sind, aufzustallen. Geflügelhalter sollten sich frühzeitig um derartige Aufstallmöglichkeiten kümmern.
Und: Damit das Veterinäramt im Seuchenfall alle Tierhalter erreichen kann, muss jede noch so kleine Geflügelhaltung beim Veterinäramt angezeigt werden. „Wer das noch nicht getan hat, sollte das unbedingt nachholen. Denn wer im Seuchenfall als nicht registrierter Tierhalter zufällig entdeckt wird, muss mit hohen Bußgeldern rechnen“, so Maintz.
Wer Krankheitserscheinungen oder unklare Todesfälle bei seinem Geflügel feststellt, meldet diese bitte unmittelbar dem Veterinäramt. Sind in der Folge labordiagnostische Untersuchungen notwendig, bleiben die für die Betroffenen kostenfrei. Sollte das Virus gefunden werden, müssen allerdings alle Tiere getötet werden.
Stichwort Vogelgrippe
Die Aviäre Influenza (auch bekannt als „Geflügelpest“ oder „Vogelgrippe“) ist eine durch Viren verursachte Tierseuche. Wasservögel sind ein natürliches Virusreservoir, oft ohne selbst zu erkranken. Alle Hausgeflügelarten sowie zahlreiche Wild- und Ziervögel sind empfänglich. Bei Vögeln kann die Krankheit schwere Symptome hervorrufen, von denen manche tödlich enden. In einigen Fällen können auch Menschen infiziert werden, jedoch ist die Übertragung auf den Menschen selten und tritt hauptsächlich bei engem Kontakt mit infizierten Tieren auf.
Ansprechpartner für Geflügelhalter sind Jörg Trestik, Barbara Pass und Dr. Bettina Maintz, Tel.: 02336/93 2410, 02336/932402, 02336/93 2406, Email: vet.amt@en-kreis.de.
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