Meldungsdatum: 29.10.2025
Nach dem Jugendschutzgesetz dürfen Jugendliche unter 16 Jahren weder Bier, Wein noch Sekt trinken. Hochprozentige Getränke, Alkopops oder Spirituosen sind bis 18 Jahren tabu. Auch Tabakwaren und E-Zigaretten, einschließlich sogenannter „Vapes“ oder E-Shishas, dürfen erst ab 18 konsumiert werden und auch die Abgabe ist an Minderjährige verboten. Gleiches gilt für den Erwerb, Besitz und Konsum von Cannabis bei Jugendlichen.
„Gerade an Halloween, wenn Kostüme und Gruppendruck eine große Rolle spielen, unterschätzen viele Jugendliche die Gefahren von Alkohol“, erklärt Doris Springer, Fachbereichsleitung Jugend und Familie bei der Stadt Bocholt, „Schon kleine Mengen können zu Bewusstseinsstörungen, Unfällen oder Alkoholvergiftungen führen.“ Die Leber junger Menschen kann Alkohol noch nicht vollständig abbauen, was die Wirkung verstärkt und das Risiko gesundheitlicher Schäden erhöht. Neben gesundheitlichen Risiken kann Alkohol auch zu Konflikten, Unfällen oder riskantem Verhalten führen.
Eltern, Erziehungsberechtigte und Aufsichtspersonen tragen an diesem Abend eine besondere Verantwortung. Sie sollten mit gutem Beispiel vorangehen und das Gespräch mit Jugendlichen suchen. Veranstaltende werden gebeten, auf die Einhaltung der Altersgrenzen zu achten, Ausweiskontrollen durchzuführen und alkoholfreie Alternativen bereitzuhalten. Auch Erwachsene sollten beachten: Der Konsum von Cannabis ist in der Öffentlichkeit in der Nähe von Schulen, Kitas oder Spielplätzen untersagt.
„Halloween soll Spaß machen und ein schönes Erlebnis für alle sein“, betont Doris Springer, „wer Verantwortung zeigt, sorgt dafür, dass die Gruselnacht ein fröhliches und sicheres Fest bleibt.“
Pressekontakt: Stadt Bocholt, Büro des Bürgermeisters, Presse- und Informationsdienst, Tobias Rodig, tobias.rodig@bocholt.de
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