Meldungsdatum: 30.10.2025
Die Weihnachtsbeleuchtung ist ein zentraler Faktor für die Attraktivität von Innenstädten während der frequenzstarken Weihnachtszeit. Um die festliche Illumination rund um den Weihnachtsmarkt und am Altstadtmarkt kümmert sich die Braunschweig Stadtmarketing GmbH (BSM). In den Geschäftsstraßen finanzieren traditionell die Anliegerinnen und Anlieger einzeln oder im Verbund die Beleuchtung ihrer Straße. Um das Engagement der Unternehmerinnen und Unternehmer zu unterstützen, legte die Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Stadtmarketing 2022 das „Förderprogramm für Winterbeleuchtung in der Braunschweiger Innenstadt“ auf. Es wurde Anfang 2025 verlängert und läuft noch bis Ende 2026.
Seit dem Start in 2022 wurden bis Ende 2024 insgesamt 13 Anträge mit einem Förderzuschuss in Höhe von insgesamt rund 25.000 Euro positiv beschieden. Darunter befanden sich auch Quartiers- und Werbegemeinschaften und Unternehmen, die stellvertretend für eine Anliegergemeinschaft Anträge stellten. 2025 wurden insgesamt 11 Anträge mit einem Förderbedarf in Höhe von insgesamt rund 19.300 Euro gestellt, von denen der Großteil bereits einen Zuwendungsbescheid erhalten hat. Die Antragsfrist endete am 30. September. Können alle Anträge bewilligt werden, erhöht sich der städtische Gesamtförderbetrag seit dem Start auf über 43.000 Euro.
Gerold Leppa, Wirtschaftsdezernent und Geschäftsführer der BSM: „Ich freue mich über das Engagement der Unternehmen und die gemeinsamen Bemühungen, den Besucherinnen und Besuchern in der Weihnachtszeit eine stimmungsvoll beleuchtete Innenstadt zu bieten. Die gestiegene Zahl an Anträgen und die damit verbundenen Investitionen der Unternehmen führen dazu, dass der Fördertopf bis auf wenige hundert Euro ausgeschöpft ist. Das ist ein schöner Erfolg und bestätigt, dass die vom Wirtschaftsausschuss Entscheidung zur Fortführung des Förderprogramms Anfang dieses Jahres richtig war.“
Aufgrund der erfreulichen Resonanz hat die Stadt sich entschlossen, den Starttermin für die Antragstellung für 2026 auf den 3. November dieses Jahres vorzuziehen. Dies eröffnet die Chance, noch aktuell in die eigene oder gemeinsame Beleuchtung zu investieren und dann von der Zuwendung im nächsten Jahr zu profitieren. Der verpflichtende Beleuchtungszeitraum gilt erst für 2026 und 2027.
Für 2026 stehen insgesamt 20.000 Euro zur Verfügung, um damit einmalige Investitionskosten zu maximal 50 Prozent und 5.000 Euro je Unternehmen anteilig zu fördern. Eine Förderung gemäß Richtlinie können Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Mieterinnen und Mieter von Geschäften und Quartiers- und Werbegemeinschaften (mit eigener Rechtsperson) beantragen. Voraussetzung ist, dass das geförderte Geschäft im Kern der Braunschweiger Innenstadt liegt und die Beleuchtung in den öffentlichen Raum ausstrahlt. Außerdem müssen die Antragsstellenden sie für mindestens zwei Jahre betreiben und dabei energieeffiziente Leuchtmittel einsetzen.
Antragstellung für 2026 ist möglich ab 3. November 2025 bis zum 30. September 2026 online unter www.braunschweig.de/winterbeleuchtung. Dort gibt es auch weitere Informationen.
Das Stadtmarketing berät als Ergänzung zum Wirtschaftsdezernat die Unternehmerinnen und Unternehmer bei der Antragstellung und steht für Rückfragen per E-Mail an winterbeleuchtung@braunschweig.de zur Verfügung.
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